Ich hab mir jetzt nicht die gelinkten Texte von MarcusSch durchgelesen, aber dennoch um die Frage zu beantworten:
Bei Rücktritt vom Kaufvertrag (natürlich nur mit triftigem Grund, hier die mehr als 2x fehlgeschlagene Nachbesserung) wird auch der Finanzierungsvertrag annuliert. Die Rückabwicklung der Finanzierung ist warscheinlich im Finanzierungsvertrag oder in den AGB der Bank reguliert.
Wird daraus hinauslaufen das bei Annulierung die gezahlten Raten nebst Zinsen aufs Girokonto überwiesen werden.
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