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#1 (Direktlink) |
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Lebendes Inventar
![]() Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 4.264
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Mein Fahrzeug ist mein Geschäftswagen. Es ist aber einer von zweien. Während einer in der Stadt auf einem Parkplatz steht, bin ich mit dem anderen unterwegs und umgekehrt.
Nun ist zwar mein Fahrzeug beschriftet, aber scheinbar interessiert das keinen. Im Bürofenster eines Kumpels ist neuerdings ein digitaler Bilderrahmen aufgestellt und er lässt dort Werbung laufen. Das hat mich auf die Idee gebracht dies auch bei meinem Fahrzeug zu machen. Ich habe mir ein Gerät überlegt, das ich im Auto am Fenster Montieren kann, dass dann Werbung ablaufen lässt. Ob es ein Video, PowerPoint oder sonstwas ist, kann ich erst bestimmen wenn ich weis was ich für ein Gerät nehme. Und hier kommt die Frage, was könnte man da am besten nehmen? Der Akku sollte wenn möglich rund 4 Stunden halten. Ausserdem sollte das Display halbwegs brauchbar sein, da das Auto draussen steht. Ich dachte zuerst an ein einfaches Android Tablet. Netbooks sind mir fast etwas zu schwer und für das Vorhaben überdimensioniert. Aber vielleicht habt ihr mir eine Idee auf die ich noch nicht gekommen bin? |
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#2 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 10.773
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Wenn ich ein böser Bube wäre, würde ich erst mal das Auto aufbrechen und mir das Ding aneignen...
Ich habe mal selbst gesehen, wie schnell das geht - ohne das Schloss dabei zu beschädigen.
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______________ Bitte Schnelltest durchführen: Neuer Virus, ahnungslose User seit Monaten infiziert! Mfg AHT |
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#3 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 31.10.2005
Ort: N51°26'24''E8°22'42''
Beiträge: 10.173
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Hallo
Ich denke mal wenn die Werbung auf dem Fahrzeug schon kein Interesse zeigt ist das nicht so gut. Gestalte die Fahrzeugwerbung ansprechender. Hast du zB eine Internetseite mit aufgebracht und andere Kontaktmöglichkeiten? Reinbringen könnte man zB digitale Bilderrahmen die es auch als 15"Display gibt.Aber AHT hat schon recht,...dann könnte das Auto des öfteren aufgebrochen werden Gib mal nen link zu deiner Geschäftsidee
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viele Grüsse von sea ![]() ---------------------------------------------------------------------- SUPPORTER DES MONATS FEBRUAR 2010 von PCVISIT ---------------------------------------------------------------------- meine Homepage: http://www.pcdietmar.info Biete auf Wunsch kostenlose Fernwartung/Diagnose per PC Visit an |
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#4 (Direktlink) |
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Stammuser
![]() Registriert seit: 01.01.2009
Ort: St. Gallen, Schweiz N47°25′14.68′′ E9°21′11.59′′
Alter: 45
Beiträge: 378
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Hi sea,
ich denke, dass könnte diese sein: FS - Fahrschule-Stamm.ch (gefunden über "Mein PC-System")
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Gruss, Martin 2 Dinge sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit, wobei ich mir beim Universum nicht sicher bin. (Albert Einstein) Rechtschreibfehler sind Specialeffects meiner Tastatur! |
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#5 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 51
Beiträge: 3.696
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Hi,
Vergiss es, Leuchtreklame im und am Fahrzeug geht überhaupt nicht. Auch ein Weihnachtsbaum im LKW-Fenster oder der beleuchtete Name ist laut StVZO verboten . Selbst für die Innenraumbeleuchtung gibt es Vorschriften, so muß diese weiß sein, darf aber nicht direckt nach hinten durchs Fenster strahlen. Blinkendes Licht ist verboten.http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...0730/1_104.PDF http://www.sgaf.de/node/253215
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MfG Wuotan Viel weiß der Weise, sieht weit voraus. Der Welt Untergang, der Asen Fall. (Edda)
Geändert von Wuotan (30.07.2011 um 18:02 Uhr) |
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#6 (Direktlink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Bei einem stehenden (parkenden) Fahrzeug wäre das aber schon erlaubt.
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#7 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 10.773
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Nein, scheinbar nicht.
Wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist, wäre das da wohl auch verboten....
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#8 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 51
Beiträge: 3.696
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Ich glaube der 2.Link StVZO-Vorschriften zu Beleuchtung, Licht, Innenleuchten | SGAF Sharan Galaxy Alhambra S-Max Forum Hintergründe und Stellungnahme DEKRA: macht jede weitere Diskusion in Bezug des Themas überflüssig.
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MfG Wuotan Viel weiß der Weise, sieht weit voraus. Der Welt Untergang, der Asen Fall. (Edda)
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#9 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 31.10.2005
Ort: N51°26'24''E8°22'42''
Beiträge: 10.173
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Hallo
Ja nach STVZO inn Deutschland mag das ja sein. Aber wie sieht das in der Schweiz bei den Eidgenossen aus ? Dort kann das ja auch anders sein in einigen Bereichen. Makaber ist zB in Deutschland zB in der Strassenverkehrsordnung : Das Aufstellen eines Kreuzes mit Bild und Namen, wie man es oft an Stellen mit tödlichen Verkehrsunfällen sieht ist : Ein unerlaubtes Aufstellen einer Werbefläche Aber das weicht jetzt vom Thema ab.Ich denke ein bischen Werbung in einem stehenden Fahrzeug welche den Verkehr nicht beeinträchtigt sollte erlaubt sein.
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#10 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 51
Beiträge: 3.696
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@ sea:
Ka wie das in der Schweiz aussieht und ob das hier relevant ist, da ich jetz nich weiß ob X5-599 aus der Schweitz kommt. Leider ist es ebenfalls irrelevant was du "denkst", sondern wie die Gesetzeslage aussieht. Beleuchtungseinrichtungen in stehenden sowie fahrenden Fahrzeugen müssen nun mal Bauartgeprüft sein und das entsprechende Zulassungszeichen haben sowie den Vorschriften entsprechend angebracht sein. So sieht es meiner Meinung nach aus. Aber macht was Ihr wollt und denkt, nur dann braucht hier auch keiner um Hilfe zu fragen
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MfG Wuotan Viel weiß der Weise, sieht weit voraus. Der Welt Untergang, der Asen Fall. (Edda)
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#11 (Direktlink) |
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Administrator
![]() Registriert seit: 08.02.2002
Ort: Königreich Württemberg
Alter: 44
Beiträge: 29.068
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In vielen Fahrzeugen gibt es eingebaute Monitore, z.B. in den Kopfstützen oder Sitzen, auf denen die hinten sitzenden Passagiere dann TV schauen können oder wo man eine Spielekonsole anstöpfseln kann. Vielleicht könnte man diese Bildschirme so anbringen, dass man eben auch von außen zusehen kann...
X5-599 kommt m.W. aus der Schweiz, denkbar das es hier andere Vorschriften gibt. Ich befürchte aber, dass sie wohl sehr ähnlich wie die in Deutschland sein werden.
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"Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen." Johann Wolfgang von Goethe |
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#12 (Direktlink) |
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Computerversteher
![]() Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 3.333
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Im Prinzip ist doch in Deutschland quasi alles irgendwie per Gesetz verboten.
Was Wuotan hier macht, könnte man z.B. als illegale Rechtsberatung betrachten, die Anwälten vorbehalten bliebe. Und selbst wenn er einer wäre, bekäme er für diese unendgeltliche Beratung Ärger mit der Anwaltskammer... Ich würde auch einen Bilderrahmen verwenden. Vielleicht findet sich einer, der mit 12V läuft und so über die Autobatterie gespeist werden kann...
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Nicht verzagen. Kato fragen! Wo geholfen wird, da fallen Späne... |
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#13 (Direktlink) | |
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Lebendes Inventar
![]() Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 4.264
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@alle
Ich habe weder nach erlaubt oder nicht erlaubt und schon gar nicht nach wird gestohlen oder nicht gestohlen gefragt. Wenn mich jemand nach dem Weg zum nächsten WC fragt sag ich ihm auch nicht wie das Wetter wird. Also bleibt bitte beim Thema. Zitat:
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#14 (Direktlink) |
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Stammuser
![]() Registriert seit: 01.01.2009
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Alter: 45
Beiträge: 378
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Hi X5,
das hier habe ich auf die schnelle gefunden: Taxi-LCD-Bildschirm Werbung hohe Qualitt Taxi-LCD-Bildschirm Werbung Produzenten?Lieferanten und Exporteure von hoher Qualitt auf german.alibaba.com
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#15 (Direktlink) |
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Super-Moderator
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