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| Die Plauderecke Hier kann über alles geschrieben werden was nicht in die anderen Kategorien passt. |
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#1 (Direktlink) |
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Dauergast
![]() Registriert seit: 21.10.2004
Ort: Süd-West
Alter: 29
Beiträge: 1.318
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Hallo an alle,
vorweg, suche keine Rechtsberatung, sondern möchte lediglich paar persönliche Meinungen wissen, da ich ein wenig verunsichert bin, wie ernst ich die Sache nun nehmen soll. Und zwar habe ich für einen Freund mehrere Artikel bei ebay verkauft. Darunter ein riesiges Spielzeugpaket bestehend aus He-Man Figuren und Burgen. Es wurde alles wahrheitsgemäß beschrieben, nix geschönt oder verheimlicht. Die Auktion wurde mit einem unerwartet hohem Gebot beendet. Der Käufer bezahlte und erhielt die Woche darauf seine erstandene Ware. Ein paar Tage vergingen und ich erhielt eine Mail mit dem Betreff, der Artikel würde nicht der Beschreibung entsprechen. U.a. wurde jedes fehlende Teil als "defekt" unterstellt, einen Transportschaden wegen angeblich mangelhafter Verpackung wird mir ebenfalls in Rechnung gestellt. Nach regem Schriftverkehr möchte der Käufer entweder die Teile ersetzt oder einen Wertausgleich, da das, was er erhalten habe "wertloser Schrott" wäre. Des Weiteren droht er mit rechtlichen Schritten, angeblich Sachmängelhaftung die auch für Privatverkäufer gelte. Ich bin mir dagegen keiner Schuld bewusst, die Auktion verlief ordnungsgemäß, er hat seine blind! gekaufte Ware erhalten. Ich bin nicht bereit, für seinen Fehler gerade zu stehen, nur weil er unbedingt soviel bieten musste. Soeben kam eine weitere Mail, in der wieder weitere Schritte angedroht werden. Wie soll ich mich verhalten, welche "Macht" hat er wirklich? Gruß db
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#2 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 51
Beiträge: 3.696
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Hi,
so was ähnliches ist mir mal mit einem GameBoy passiert, die Tussie hatte im Bietrausch wohl einen "zu hohen Preis" geboten und wollte hinterher wegen eines angeblich defekten Netzteiles Theater machen. Wollte ihr das NT tauschen, da stellte sie doch tatsächlich dei Frage, woher ich denn ein zweites hätte und sie wolle vom Kauf zurücktreten. Eine saftige Mail hat die Sache dann erledigt. Wenn der Typ Theater macht, melde den Vorfall an Ebay. Schreib ihm in bestimmten Ton eine saftige Mail über den Sachverhalt und das sich dein Anwalt schon auf den Brief von seinem freut. Ich verschicke grundsätzlich versicherte Pakete, damit muß sich dann die Post um angebliche Tranpotschäden kümmern. Der will warscheinlich nur den Preis drücken, weil er gemerkt hat, das "zuviel" geboten hat (vergleichbares für weniger über die Theke geht). PS: Ich hab mich wegen der ganzen Gängelei von Seiten Ebays (vorgeschriebene Versandkosten, -arten, uvm so gut wie komplett von dieser Plattform zurückgezogen). Es tummeln sich ja nur noch Powerseller auf Ebay rum
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MfG Wuotan Viel weiß der Weise, sieht weit voraus. Der Welt Untergang, der Asen Fall. (Edda)
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#3 (Direktlink) |
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Dauergast
![]() Registriert seit: 21.10.2004
Ort: Süd-West
Alter: 29
Beiträge: 1.318
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Hallo Wuotan,
genauso sehe ich die Sache auch. Eine entsprechene Antwort hat er von mir bereits erhalten, danach kam er wieder ein wenig runter, doch Ruhe gibt er noch keine. Er besteht weiterhin auf eine "einvernehmliche Einigung" und ich solle ihm, um dies zu erreichen, einen Vorschlag machen. Außerdem behauptet er ja, der Transportschaden (i.ü. nicht nennenswert -.-), würde auf meine Kappe gehen, da DHL Transportschäden bei mangelhafter Verpackung ausschließe. Bisher hatte ich, allerdings überwiegend als Käufer, immer gute Erfahrungen in der Bucht gesammelt. Aber hilft wohl nichts, werd ich mal suchen, wie man sowas melden kann. Gruß und danke db
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#4 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 51
Beiträge: 3.696
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Hi,
soll er bzw DHL doch erst mal beweisen, dass die Verpackung mangelhaft war
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MfG Wuotan Viel weiß der Weise, sieht weit voraus. Der Welt Untergang, der Asen Fall. (Edda)
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#5 (Direktlink) |
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Dauergast
![]() Registriert seit: 30.05.2007
Ort: Dortmund
Alter: 41
Beiträge: 1.311
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Absolut dummes Gesabbel!! Wenn er einen Transportschaden entdeckt hat, kann nur er Ihn auch melden. Das soll er doch bitte auch machen!! Ich denke ja mal Du hast versichert versendet??!! Wenn Du Dir bei der Verpackung nichts vorzuwerfen hast, lass es drauf ankommen und lass Ihn den Schaden melden. Wenn Du auch nur einen Euro zurück überweisst, gestehst Du sofort Deine Schuld ein!! Meine Meinung: Lass es in diesen Fall drauf ankommen. Soll er zum Anwalt gehen................
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Erst schiessen..........dann fragen!! |
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#6 (Direktlink) |
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Forenmaskottchen
![]() Registriert seit: 21.01.2010
Ort: In der Pampa
Alter: 18
Beiträge: 520
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Ich nehme an, du hast den/die Artikel als Privatverkauf deklariert oder?
Wie ist noch der Spruch, der überall bei den Privatverkäufen dabei steht? "Da Privatverkauf keine Garantie" oder so ähnlich? Schreib ihm doch einfach, dass er auch wenn er mit dem Anwalt kommt schlichtweg im Unrecht ist. Er hat gekauft, was beschrieben wurde. Basta. |
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#7 (Direktlink) |
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Forenmaskottchen
![]() Registriert seit: 21.01.2010
Ort: In der Pampa
Alter: 18
Beiträge: 520
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#8 (Direktlink) |
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Dauergast
![]() Registriert seit: 21.10.2004
Ort: Süd-West
Alter: 29
Beiträge: 1.318
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@ElBlindo
Da es wirklich eine riesige Kiste war, ging nur versichert (11,90€). Da weder mein Freund, noch ich es nachgeprüft hatten, mussten wird sogar noch draufzahlen, da im Angebot nur 6,90€ angegeben waren. Dass wir die Differenz unter den Tisch haben fallen lassen, ist ihm egal. Wäre ja meine eigene Dummmheit gewesen, das zu niedrig anzugeben. Indirekt beleidigt wurde dann auch noch, da in jedem normalen Haushalt ein Zollstock zu finden wäre. @adlol Natürlich wurde das Zeug als "Gebraucht" mit entsprechendem Zusatz eingestellt. Hinzu kommt ja, dass er Käufer sich in keinster Weise näher informiert hat. Es wurden keine Fragen dazu gestellt und auch die von mir angebotenen weiteren Bilder wurden nicht angefragt.
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#9 (Direktlink) |
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Computerversteher
![]() Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 3.333
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Jetzt mal Butter bei die Fische!
Wie hoch war denn der Erlös aus dem He-Man/Burgen-Verkauf?
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Nicht verzagen. Kato fragen! Wo geholfen wird, da fallen Späne... |
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#10 (Direktlink) |
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Dauergast
![]() Registriert seit: 21.10.2004
Ort: Süd-West
Alter: 29
Beiträge: 1.318
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251€
Ich kenne sein Maximalgebot nicht, aber durch einen anderen Bieter, der scheinbar ein Maximalgebot von 250€ eingab, bekam er den Zuschlag in dieser Höhe. Davor stand die Auktion bei ca. der Hälfte.
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#11 (Direktlink) | |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 51
Beiträge: 3.696
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Zitat:
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MfG Wuotan Viel weiß der Weise, sieht weit voraus. Der Welt Untergang, der Asen Fall. (Edda)
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#12 (Direktlink) |
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Dauergast
![]() Registriert seit: 30.05.2007
Ort: Dortmund
Alter: 41
Beiträge: 1.311
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Ich sage der haut nur auf die Ka.....!!! Man kann sich auch ein andere Situation ausmalen: Nicht der Herr des Hauses hat geboten, sondern die Ehefrau. Nur ist der Herr des Hauses verdammt sauer, wieviel Sie geboten hat. Ihre Dummheit kann er nicht mehr rückgängig machen, also versucht er anders wenigstens ein wenig Geld rauszuholen/zurückzuholen!!!
P.S.: auch ich könnte meine Frau in Sachen bieten und Ebay manchmal erschl.......!!^^ Nochmal: schreib Ihm , das Du korrekt gehandelt hast und das Du von Deiner Seite keinen Handlungsbedarf siehst. Wenn ein Transportschaden vorliegt, möcht er bitte zur Post gehen und den melden. Überweise nichts zurück............das ist ein Schuldgeständnis!!!!
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Erst schiessen..........dann fragen!! |
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#13 (Direktlink) |
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Erfolgreich angemeldet
Registriert seit: 03.11.2011
Beiträge: 0
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Vielleicht streitet der Typ sich einfach gerne...
Ich schließe mich der hier vorherrschenden Meinung an: Ich würde mich da jetzt gar nicht mehr groß auf weitere Schriftwechsel einlassen. Wenn Du die Sachen korrekt beschrieben hast, kann er sich seine Sachmängelhaftung eh an den Hut stecken. Zum Thema Versand: Da ist DHL der Ansprechpartner. Kein Millimeter Rückzug von Deiner Position bitte! Ich hab allerdings keine Erfahrungen mit ebay, was die Mechanismen bei Beschwerden betrifft. Aber ich geh mal davon aus, dass die von beiden Seiten Stellungnahmen einholen, wenn sich einer beschwert. Und dann dürfte der Drops auch gelutscht sein. |
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#14 (Direktlink) |
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Dauergast
![]() Registriert seit: 21.10.2004
Ort: Süd-West
Alter: 29
Beiträge: 1.318
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Mensch Leute, danke. Ihr macht echt Hoffnung, dass das echt nur heiße Luft ist. Sehr heiße Luft von dem....
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#15 (Direktlink) |
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Computerversteher
![]() Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 3.333
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Da fragt einer doch tatsächlich, was der Betrag zur Sache tut?!
Bevor ich den kannte, dachte ich eigentlich so: Wir sind alle Menschen und hier ärgert sich ein Mensch (der Käufer) über den Deal ja offenbar so sehr, dass er sich mit dem Schreiben von Beschwerden verausgabt. Selbst wenn er sich eigentlich nur über seine eigene Dummheit ärgert, ändert das nichts an seinen schlechten Gefühlen und deren Intensität. Wenn der erzielte Gewinn höher als erwartet war, sollte man dem Mann irgendeine Form von Trost - vielleicht in Form eines nachträglichen Preisnachlasses - zukommen lassen. Denn schließlich sollte so ein Handel nicht in unnötigen Streit ausarten und wenn der Erlös so hoch war, tut eine kleine Rückzahlung - auch im Hinblick auf eine sonst vielleicht schlechte Bewertung - nicht so weh... Aber nun kenne ich ja die Auktion und den erzielten Preis! Und der ist doch an sich angemessen. Auch die Beschreibung ist eindeutig und nicht irreführend. Ob er also nur "ein bisschen irre" ist oder seine Frau ihm wegen der verschwendeten Kohle die Hölle heiß macht oder sein verwöhntes Balg mit dem Spielkram unzufrieden ist, sollte uns deshalb doch allen herzlich egal sein... Wenn der Mann hier mit "rechtlichen Schritten" droht, kann man das doch nur belächeln. Welcher Anwalt oder Richter setzt sich denn ernsthaft mit einem Handel auseinander bei dem ein erwachsener Mann für hunderte Euro eine Sammlung von Plastikpüppchen ersteigert hat?! Es ist auch gar nicht nötig den Kerl bei eBay zu melden, denn er hat ja offenbar schon einen Fall eröffnet. Da braucht man doch nur kurz und knapp Stellung zu beziehen. Lange Schriftwechsel sind da sicher nicht notwendig. Das einzige Problem, mit dem man sich halt auseinandersetzen muss, ist eine möglich schlechte Bewertung und wie man diese von eBay entfernen lassen kann. Ansonsten verfällt die aber auch nach einem Jahr wieder...
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