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Alt 20.02.2011, 09:35   #1 (Direktlink)
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Beiträge: 30
Standard callmobile > Erfahrungen bei Kündigung

Hallo,

ich habe meinen Vertrag bei callmobile gekündigt und bin zu einem anderen Anbieter gewechselt.
In der Kündigungsbestätigung wurde eine Frist zur Abrechnung des Vertrags von 50 Tagen angegeben. Nach 65 Tagen schickte ich eine Zahlungserinnerung, welche freundlich beantwortet wurde, dass der Service-Mitarbeiter die Angelegenheit an die zuständige Buchungsabteilung weitergeleitet habe.
Nach Ablauf der in der Zahlungserinnerung gesetzten Frist schickte ich eine Zahlungsaufforderung mit weiterer Frist und Androhung der Übergabe an den Rechtsanwalt. Diese Frist läuft noch ....

Hat jemand selbst schlechte Erfahrungen bei callmobile gehabt oder kennt jemand, der so etwas hatte?
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Alt 20.02.2011, 20:16   #2 (Direktlink)
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Alter: 24
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Standard

Zitat:
Ich habe einen Vertrag bei callmobile gehabt und irgendwann wurde mir eine zweite Karte aufgequatscht. Für diese Karte wurden mir natürlich immer schon 1,00 € abgezogen, obwohl die Karte nie aktiviert wurde. Als ich mich darüber beschwerte, kam nur eine pampige Antwort vom Kundencenter "Ist halt so". Daraufhin habe ich dann beide Karten gekündigt und um eine Abrechnung gebeten. Nach über einem halben Jahr Stress und fast ausschließlich pampigen Mitarbeitern im "Kundenservice" habe ich es geschafft, dass beide Karten gekündigt sind. Auf eine Abrechnung meines Geldes warte ich heute noch...
callmobile Test, Erfahrungen, Testberichte, Meinungen - Prepaid Tarife Vergleich

Die Bewertungen lesen sich von super bis grauenvoll. Wünsche Dir viel Erfolg. Dran und hartnäckig bleiben.

Weitere Meinungen, die zu Deinem Problem passen:
Zitat:
Jedoch bei der Kündigung änderte sich dieses, denn der Restbetrag wurde auch viele Wochen nach Ablauf der 4 Wochen Wartezeit nicht zurück gezahlt.
Auf entsprechende Nachrichten an callmobile.de folgten kurze, unprofessionelle, Emails, teils in mangelhaftem Deutsch.
Alle mit leeren Versprechungen, denn eine Zahlung ist immer noch nicht erfolgt!
Zitat:
Da das automatische Aufladen mit einem Betrag in Höhe von je 15,- EUR aktiviert war, wurde zum Jahresbeginn 2008 entsprechend aufgeladen. Am 31.01.2008 wurde dann der Vertrag mit callmobile.de gekündigt. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 6,- EUR ist zu entrichten. Danach wäre ein Restguthaben von 10,42 EUR zur Rücküberweisung fällig. Anstatt dieses Restguthaben auszuzahlen erhalte ich Infomails am 04.03.2008 um 18:24 Uhr und um 18:30 Uhr von callmobile.de über den Stand meines Guthabens. Danach ist mein Guthaben auf einmal ganz plötzlich nach Abzug der Bearbeitungsgebühr nicht mehr 10,42 EUR sondern nur noch 7,- EUR bzw. dann nur noch 1,- EUR. Ein Blick auf mein Konto bei callmobile.de weist die Gebühr von 6,- EUR sowie ein Restguthaben von 9,42 EUR auf. Hier stimmt etwas nicht. Per Mail bitte ich um Klärung. Als Antwort erhalte ich folgendes. Zitat: "... Wir haben Ihnen Schritt für Schritt das Bonusguthaben abgezogen, welches Sie von uns erhalten haben. Dies haben wir wieder abgezogen und dann haben wir Ihnen auch die Rücküberweisungsgebühr von EUR 6,00 wieder abgezogen. Es beibt nun EUR 1,00 übrig. ..."
Nach allem Verständnis, dies sind keine guten Geschäftspraktiken. Collmobile.de lockt mit Angeboten / Startguthaben / Bonus und anderen Dingen und zieht diese bei einer Kündigigung wieder ab. Eine Empfehlung ist callmobile.de nicht.
EDIT: Und ich dachte immer, dass in Deutschland eine Kündigungsgebühr, was diese Bearbeitungsgebühr bei Kündigung ja genau ist, verboten sei...
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Geändert von Katsche (20.02.2011 um 20:22 Uhr)
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Alt 20.02.2011, 20:26   #3 (Direktlink)
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Zitat:
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr), verstoßen gegen § 9 AGBG (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.).
Quelle: BGH, Urteil vom 18.04.2002, III ZR 199/01

Zitat:
§ 307
Inhaltskontrolle


(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Quelle: § 307 BGB Inhaltskontrolle
Sauerei, dass die das noch immer durchziehen. Hast Du ne Rechtsschutzversicherung?
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Alt 20.02.2011, 21:22   #4 (Direktlink)
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Standard

Hallo Katsche,

danke für die Schilderungen. Das sieht wirklich nicht gut aus, aber welch Glück, ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ich habe den Eindruck, das wird jetzt eine teure Angelegenheit für callmobile, wenn sie nicht spuren.

Danke auch für die Links, welche bestimmt auch dem Rechtsanwalt helfen, die Angelegenheit nicht ins Unendliche treiben zu lassen.

Ich melde mich wieder ...

Nachtrag: die von Dir angegebene Internetseite callmobile Test, Erfahrungen, Testberichte, Meinungen - Prepaid Tarife Vergleich kannte ich bereits und habe in meiner Sache einen Beitrag verfasst, welcher aber nicht veröffentlicht wurde. Ich habe daraufhin die Betereiber der Seite angeschrieben, aber keine Antwort erhalten > Feiglinge!

Geändert von AlfUlm (20.02.2011 um 21:35 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 21.02.2011, 08:40   #5 (Direktlink)
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Zitat:
Zitat von AlfUlm Beitrag anzeigen
Nachtrag: die von Dir angegebene Internetseite callmobile Test, Erfahrungen, Testberichte, Meinungen - Prepaid Tarife Vergleich kannte ich bereits und habe in meiner Sache einen Beitrag verfasst, welcher aber nicht veröffentlicht wurde. Ich habe daraufhin die Betereiber der Seite angeschrieben, aber keine Antwort erhalten > Feiglinge!
Habe gerne geholfen, wobei ich sicher bin, dass Dein Anwalt die von mir geschickten Links bzw. die dahinter steckenden Beschlüsse und Gesetze auswendig kennt.

Der von Dir verfasste Beitrag wird bestimmt noch veröffentlicht. Wahrscheinlich wird dieser zuerst einer Prüfung unterzogen.
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Alt 02.03.2011, 08:43   #6 (Direktlink)
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Beiträge: 30
Standard callmobile-Kündigung Zwischenbericht

@all
Die Geschichte nähert sich dem Ende:
Nach vielen (vergeblichen) Emails hat callmobile den mir zustehenden Restbetrag nach 90 Tagen auf mein Konto überwiesen.
Der Vertrag meiner Frau ist noch in der Warteschleife, doch hat sich in einem anderen Forum wohl ein Kontakt direkt zu callmobile ergeben.
Ich werde über den Ausgang berichten.

@Katsche
Mein Artikel bei Prepaid Tarife Vergleich, Günstige Handytarife, Prepaid Anbieter... ist wider Erwarten doch noch veröffentlicht worden.
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Alt 02.03.2011, 10:33   #7 (Direktlink)
Lebendes Inventar
 
Benutzerbild von Katsche
 
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Ort: Münster
Alter: 24
Beiträge: 4.466
Standard

Danke, dass Du uns ein Update gibst.
Schön, dass es jetzt doch noch geklappt zu haben scheint.. auch wenn ich 90 Tage frech finde...
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Alt 07.03.2011, 12:14   #8 (Direktlink)
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Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 30
Standard callmobile-Kündigung Abschlussbericht

@all
Die Geschichte ist beendet:
Nach vielen (vergeblichen) Emails hat callmobile den meiner Frau zustehenden Restbetrag heute (nach 97 Tagen) auf unser Konto überwiesen.

Bei mir bleibt nach all dem, eigentlich unnötigen, Email-Verkehr mit callmobile ein schaler Nachgeschmack ...
AlfUlm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2011, 22:37   #9 (Direktlink)
Jurist
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 6 Euro Auszahlungsgebühr

Liebe Leutz,

das OLG Hamburg hat zu Callmobile kürzlich entschieden, dass die 6 Euro Einbehalt keine Deaktivierungsgebühr iSd Rechtsprechung des BGH sind. Natürlich ist das noch keine höchstrichterliche Entscheidung, aber eine, die zur Vorsicht mahnt. Die Besonderheit ist, dass es sich bei Prepaid um ein Auszahlungsentgelt handelt und eine Deaktivierungsgebühr. Bei Prepaid muss nämlich gar nichts ausgezahlt werden. Zahlt das Unternehmen doch zurück, kann es die angemessene Höhe selbst bestimmen.

Also: nicht die Zeit wg. 6 Euro vertun ....

Fundstelle: OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2010 - 3 U 129/08 -, veröffentlicht juris.de (kostenpflichtige Großdatenbank für Juristen)

Gruß
Jurist
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Alt 09.03.2011, 08:35   #10 (Direktlink)
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Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 30
Standard 6 Euro "Auszahlungsgebühr"

Hallo Jurist,

in meinem Fall ging es nicht um die 6 Euro "Auszahlungsgebühr", sondern um das darüber hinaus gehende Guthaben auf meiner/unseren Prepaid-Karten.
Die 6 Euro Auflösungsgebühr habe ich nie angezweifelt und sie ja auch akzeptiert. Es ging hier um das Verhalten von callmobile, welches die Kunden (uns) unangemessen benachteiligt, wenn sie die eigene Aussage (Abrechnung innerhalb 50 Tagen) erst nach vielen nervigen Emails und sinnlosen, vorformulierten Antworten aus dem Textbaustein-Kasten nach der doppelten Zeit erfüllen.
Soll der Kunde durch solche Maßnahmen weich gekocht werden (vielleicht gibt er ja doch noch auf)?
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