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#1 (Direktlink) |
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War schon mal da
![]() Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 30
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Hallo,
ich habe meinen Vertrag bei callmobile gekündigt und bin zu einem anderen Anbieter gewechselt. In der Kündigungsbestätigung wurde eine Frist zur Abrechnung des Vertrags von 50 Tagen angegeben. Nach 65 Tagen schickte ich eine Zahlungserinnerung, welche freundlich beantwortet wurde, dass der Service-Mitarbeiter die Angelegenheit an die zuständige Buchungsabteilung weitergeleitet habe. Nach Ablauf der in der Zahlungserinnerung gesetzten Frist schickte ich eine Zahlungsaufforderung mit weiterer Frist und Androhung der Übergabe an den Rechtsanwalt. Diese Frist läuft noch .... Hat jemand selbst schlechte Erfahrungen bei callmobile gehabt oder kennt jemand, der so etwas hatte? |
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#2 (Direktlink) | |||
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Lebendes Inventar
![]() Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Münster
Alter: 24
Beiträge: 4.466
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Zitat:
Die Bewertungen lesen sich von super bis grauenvoll. Wünsche Dir viel Erfolg. Dran und hartnäckig bleiben. Weitere Meinungen, die zu Deinem Problem passen: Zitat:
Zitat:
__________________
![]() ! Alles wird gut !
------------------------------------------------------ "Lange Tage und angenehme Nächte!" - Roland von Gilead Geändert von Katsche (20.02.2011 um 20:22 Uhr) |
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#3 (Direktlink) | ||
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Lebendes Inventar
![]() Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Münster
Alter: 24
Beiträge: 4.466
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Zitat:
Zitat:
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#4 (Direktlink) |
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War schon mal da
![]() Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 30
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Hallo Katsche,
danke für die Schilderungen. Das sieht wirklich nicht gut aus, aber welch Glück, ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ich habe den Eindruck, das wird jetzt eine teure Angelegenheit für callmobile, wenn sie nicht spuren. Danke auch für die Links, welche bestimmt auch dem Rechtsanwalt helfen, die Angelegenheit nicht ins Unendliche treiben zu lassen. Ich melde mich wieder ... Nachtrag: die von Dir angegebene Internetseite callmobile Test, Erfahrungen, Testberichte, Meinungen - Prepaid Tarife Vergleich kannte ich bereits und habe in meiner Sache einen Beitrag verfasst, welcher aber nicht veröffentlicht wurde. Ich habe daraufhin die Betereiber der Seite angeschrieben, aber keine Antwort erhalten > Feiglinge! Geändert von AlfUlm (20.02.2011 um 21:35 Uhr) Grund: Ergänzung |
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#5 (Direktlink) | |
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Lebendes Inventar
![]() Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Münster
Alter: 24
Beiträge: 4.466
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Zitat:
Der von Dir verfasste Beitrag wird bestimmt noch veröffentlicht. Wahrscheinlich wird dieser zuerst einer Prüfung unterzogen. |
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#6 (Direktlink) |
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War schon mal da
![]() Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 30
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@all
Die Geschichte nähert sich dem Ende: Nach vielen (vergeblichen) Emails hat callmobile den mir zustehenden Restbetrag nach 90 Tagen auf mein Konto überwiesen. Der Vertrag meiner Frau ist noch in der Warteschleife, doch hat sich in einem anderen Forum wohl ein Kontakt direkt zu callmobile ergeben. Ich werde über den Ausgang berichten. @Katsche Mein Artikel bei Prepaid Tarife Vergleich, Günstige Handytarife, Prepaid Anbieter... ist wider Erwarten doch noch veröffentlicht worden. |
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#7 (Direktlink) |
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Lebendes Inventar
![]() Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Münster
Alter: 24
Beiträge: 4.466
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Danke, dass Du uns ein Update gibst.
Schön, dass es jetzt doch noch geklappt zu haben scheint.. auch wenn ich 90 Tage frech finde... |
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#8 (Direktlink) |
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War schon mal da
![]() Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 30
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@all
Die Geschichte ist beendet: Nach vielen (vergeblichen) Emails hat callmobile den meiner Frau zustehenden Restbetrag heute (nach 97 Tagen) auf unser Konto überwiesen. Bei mir bleibt nach all dem, eigentlich unnötigen, Email-Verkehr mit callmobile ein schaler Nachgeschmack ... |
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#9 (Direktlink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Liebe Leutz,
das OLG Hamburg hat zu Callmobile kürzlich entschieden, dass die 6 Euro Einbehalt keine Deaktivierungsgebühr iSd Rechtsprechung des BGH sind. Natürlich ist das noch keine höchstrichterliche Entscheidung, aber eine, die zur Vorsicht mahnt. Die Besonderheit ist, dass es sich bei Prepaid um ein Auszahlungsentgelt handelt und eine Deaktivierungsgebühr. Bei Prepaid muss nämlich gar nichts ausgezahlt werden. Zahlt das Unternehmen doch zurück, kann es die angemessene Höhe selbst bestimmen. Also: nicht die Zeit wg. 6 Euro vertun .... Fundstelle: OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2010 - 3 U 129/08 -, veröffentlicht juris.de (kostenpflichtige Großdatenbank für Juristen) Gruß Jurist |
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#10 (Direktlink) |
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War schon mal da
![]() Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 30
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Hallo Jurist,
in meinem Fall ging es nicht um die 6 Euro "Auszahlungsgebühr", sondern um das darüber hinaus gehende Guthaben auf meiner/unseren Prepaid-Karten. Die 6 Euro Auflösungsgebühr habe ich nie angezweifelt und sie ja auch akzeptiert. Es ging hier um das Verhalten von callmobile, welches die Kunden (uns) unangemessen benachteiligt, wenn sie die eigene Aussage (Abrechnung innerhalb 50 Tagen) erst nach vielen nervigen Emails und sinnlosen, vorformulierten Antworten aus dem Textbaustein-Kasten nach der doppelten Zeit erfüllen. Soll der Kunde durch solche Maßnahmen weich gekocht werden (vielleicht gibt er ja doch noch auf)? |
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