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#1 (Direktlink) |
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Erfolgreich angemeldet
![]() Registriert seit: 07.12.2009
Beiträge: 4
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Bin ein Schnelltipper und habe öfter mal Buchstabendreher etc.
und habe eine Domain verkehrt registriert und zu spät gemerkt. Was kann man tun? Rausgeworfenes Geld???????? Habe auf Onkel Google nichts gefunden.... Cheers und Danke |
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#2 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 30.12.2002
Ort: Stuttgarter Kreis
Beiträge: 11.722
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In der Regel hast du ein Rücktrittsrecht. D.h. du kannst die Registrierung rückgängig machen (vom Vertrag zurück treten) und dann eben separat die neue Adresse registrieren.
Sprich doch einfach mal mit dem Anbieter bei dem du registriert hast, vielleicht gibt es auch noch eine andere Lösung
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#3 (Direktlink) |
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Lebendes Inventar
![]() Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 4.264
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Wenn ich im Laden was falsches gekauft habe, gehe ich meist in den nächsten McDonalds und lasse es dort in Burger umtauschen.
Nein Spass beiseite. Mein Vorredner hat die einzige und erst noch logische Lösung. Bei dem, wo du Registriert hast nach einer Kontaktadresse suchen, am besten Email oder Telefon und das mitteilen. Ich gehe davon aus dass du da weder was kündigen noch sonst was musst und sie das für dich umändern können. |
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#4 (Direktlink) |
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gesperrt
![]() Registriert seit: 16.04.2010
Beiträge: 465
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Guten Morgen,
welcher Anbieter (Provider) ist es? Zu 99,9% erledigt es dieser für Dich. Es entstehen allerdings Kosten. Eine alternative wäre: Die meisten Pakete enthalten mindestens 2 Adressen. Lass die Originale stehen und benutze No. 2. Diesmal aber langsam schreiben. mfg |
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#5 (Direktlink) |
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Erfolgreich angemeldet
![]() Registriert seit: 07.12.2009
Beiträge: 4
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Guten Morgen,
danke erst einmal alle... Ich habe lediglich Domains registriert, Server steht zu hause... Kostenpunkt ca. 6 EUR p.a. pro Domain. Da es kein Paket war, gab es auch keine Domains inklusive. Wenn Kosten entstehen, kommt es ja günstiger eine weitere für ~ 6 EUR zu registrieren, die Kosten würden dies sicher übersteigen. Rücktrittsrecht, weiß nicht ob das geht, drei Domains auf einmal bestellt, nur eine verkehrt (zum glück jene, welche ich momentsn am wenigsten brauche) ich versuche es aber diese einzelne "zurückzugeben" Besten Dank Alle und have a nice day... |
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#6 (Direktlink) |
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War schon mal da
![]() Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 30
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Prinzipiell ein interessantes Problem, was ich so zum ersten mal höre
![]() Ob Du den Vertrag wegen Irrtums anfechten kannst, müsstest Du mal in einem Jura-Forum erfragen. Ich würde es als ersten Schritt aber den Domain-Name-Registrar freundlich anschreiben und auf Kulanz hoffen. Schreib auf jeden Fall mal wie es ausgegangen ist…
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#7 (Direktlink) |
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Dauergast
![]() Registriert seit: 04.07.2004
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.085
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Ist mir auch mal passiert vor einigen Jahren. Die vertippte Domain habe ich direkt nach der Registrierung gekündigt. Da die meisten Domainverträge aber eine Zahlung von einem Jahr im voraus beinhalten und dieser auch mindestens 1 Jahr läuft, war die Domain zwar gekündigt gehörte aber noch das eine Jahr mir. Nach Ablauf des Jahres war sie wie gewünscht gekündigt, kostete mich dann auch etwas mehr als 6 Euro (waren noch andere Preise als heute).
Fazit: für Vertipper im Domainnamen musst Du selber büsen. Zahl das Geld, kündige gleich, und gut ist. |
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#8 (Direktlink) | |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.2006
Ort: München
Beiträge: 3.233
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Zitat:
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Only wimps use tape backup: real men just upload their important stuff on ftp, |
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#9 (Direktlink) |
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War schon mal da
![]() Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 30
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Also ich bin kein Jurist, aber ich weiß, wenn man sich verschreibt bei einer Willenserklärung ist das ein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB, wodurch eine Anfechtung des Rechtsgeschäft möglich wird. Rechtsfolge ist, dass der Vertrag von Anfang an nichtig wird.
Aber wie gesagt, ich würde es erstmal über die Kulanzschiene versuchen.
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#10 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 25.08.2004
Alter: 27
Beiträge: 5.463
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Fernabsatz -> Widerrufsrecht -> Widerruf lt. §355 BGB innerhalb von 14 Tagen. Einschreiben zur Beweisbarkeit wäre wünschenswert, zumindest Einwurfschreiben damit es auch sicher ankommt...
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#11 (Direktlink) | |
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War schon mal da
![]() Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 30
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Zitat:
" (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. " Mit anderen Worten: Das Widerrufsrecht bestand, ist aber mit der Ausführung erloschen.
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#12 (Direktlink) |
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Weiß worum´s geht
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Ort: Bayern
Alter: 36
Beiträge: 148
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Das Wiederrufsrecht gilt aber meines Wissens nur bei "Standard-Ware". Wenn etwas exklusiv für Dich angefertigt wird, dann bist Du selber schuld. Und ein registrierter Domain-Name ist nun mal vergleichbar.
Wenn Du Dir einen Anzug mass-schneidern lässt, oder ein T-Shirt mit Deinem Namen drucken lässt, dann kannst Du das auch nicht einfach zurückgeben, nur weil Du selber einen Fehler gemacht hast... Der "Hersteller" sind dadurch Kosten entstanden, die er nicht mehr wieder bekommt. Standard-Ware könnte er weiterverkaufen, ein T-Shirt mit einem falschen Namen nicht. Und mal ehrlich: Für 6€ p.a. lohnt sich ja nicht mal ein Einschreiben, wie hier vorgeschlagen. |
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#13 (Direktlink) |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 25.08.2004
Alter: 27
Beiträge: 5.463
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Dazu Bedarf es aber den "ausdrücklichen Wunsch" zur schnellen Leistungserbringungen - Wie die rechtliche Auslegung genau ist, dazu enthalte ich mich, m.E. wäre aber ein "ausdrücklicher Wunsch" hier nicht gegeben.
Präzier gibts das ganze natürlich beim Anwalt oder zumindest ETWAS präziser in einem entsprechenden Juraforum. Ergänzend würde ich mal in die AGB des Providers schauen. Da müsste es ja eine entsprechende Regelung zum Widerruf geben.
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#14 (Direktlink) |
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War schon mal da
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Beiträge: 30
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Intelligenter Einwand. Der von mir erwähnte § 312d BGB schließt genau das in Absatz 4, 1. Alternative aus. Ob aber eine Domain-Konnektierung etwas darstellt, das nach Kundenspezifikation angefertigt wurde, ist juristisch umstritten. Herrschende Meinung sagt wohl nein.
Der ausdrückliche Wunsch des Verbrauchers wird bei den Bestellprozeduren regelmäßig durch eine gesonderte Willenserklärung (anklicken) eingeholt. Jedenfalls bei den Bestellprozeduren die ich kenne muss der Verbraucher durch ausdrückliches anklicken dem zustimmen, sonst erfolgt keine sofortige Konnektierung.
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