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Alt 22.06.2010, 19:34   #1 (Direktlink)
Erfolgreich angemeldet
 
Registriert seit: 07.12.2009
Beiträge: 4
Standard bei Domainregistrierung vertippt

Bin ein Schnelltipper und habe öfter mal Buchstabendreher etc.
und habe eine Domain verkehrt registriert und zu spät gemerkt.

Was kann man tun? Rausgeworfenes Geld????????

Habe auf Onkel Google nichts gefunden....

Cheers und Danke
atlantis75 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.06.2010, 20:01   #2 (Direktlink)
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Freaky
 
Registriert seit: 30.12.2002
Ort: Stuttgarter Kreis
Beiträge: 11.722
Standard

In der Regel hast du ein Rücktrittsrecht. D.h. du kannst die Registrierung rückgängig machen (vom Vertrag zurück treten) und dann eben separat die neue Adresse registrieren.

Sprich doch einfach mal mit dem Anbieter bei dem du registriert hast, vielleicht gibt es auch noch eine andere Lösung
__________________
Freaky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2010, 20:16   #3 (Direktlink)
Lebendes Inventar
 
Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 4.264
Standard

Wenn ich im Laden was falsches gekauft habe, gehe ich meist in den nächsten McDonalds und lasse es dort in Burger umtauschen.

Nein Spass beiseite. Mein Vorredner hat die einzige und erst noch logische Lösung. Bei dem, wo du Registriert hast nach einer Kontaktadresse suchen, am besten Email oder Telefon und das mitteilen. Ich gehe davon aus dass du da weder was kündigen noch sonst was musst und sie das für dich umändern können.
__________________
Gruss X5-599

Mein PC System
X5-599 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2010, 07:38   #4 (Direktlink)
gesperrt
 
Registriert seit: 16.04.2010
Beiträge: 465
Standard

Guten Morgen,

welcher Anbieter (Provider) ist es?

Zu 99,9% erledigt es dieser für Dich. Es entstehen allerdings Kosten.

Eine alternative wäre:
Die meisten Pakete enthalten mindestens 2 Adressen. Lass die Originale stehen und benutze No. 2.
Diesmal aber langsam schreiben.


mfg
XXXXXL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2010, 08:35   #5 (Direktlink)
Erfolgreich angemeldet
 
Registriert seit: 07.12.2009
Beiträge: 4
Standard

Guten Morgen,

danke erst einmal alle...
Ich habe lediglich Domains registriert, Server steht zu hause...
Kostenpunkt ca. 6 EUR p.a. pro Domain.

Da es kein Paket war, gab es auch keine Domains inklusive.
Wenn Kosten entstehen, kommt es ja günstiger eine weitere
für ~ 6 EUR zu registrieren, die Kosten würden dies sicher
übersteigen.

Rücktrittsrecht, weiß nicht ob das geht, drei Domains
auf einmal bestellt, nur eine verkehrt (zum glück jene,
welche ich momentsn am wenigsten brauche)
ich versuche es aber diese einzelne "zurückzugeben"

Besten Dank Alle und
have a nice day...
atlantis75 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.06.2010, 01:48   #6 (Direktlink)
War schon mal da
 
Benutzerbild von Jens_Kilgenstein
 
Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 30
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Prinzipiell ein interessantes Problem, was ich so zum ersten mal höre

Ob Du den Vertrag wegen Irrtums anfechten kannst, müsstest Du mal in einem Jura-Forum erfragen. Ich würde es als ersten Schritt aber den Domain-Name-Registrar freundlich anschreiben und auf Kulanz hoffen.

Schreib auf jeden Fall mal wie es ausgegangen ist…
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Jens_Kilgenstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2010, 08:55   #7 (Direktlink)
Dauergast
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.085
Standard

Ist mir auch mal passiert vor einigen Jahren. Die vertippte Domain habe ich direkt nach der Registrierung gekündigt. Da die meisten Domainverträge aber eine Zahlung von einem Jahr im voraus beinhalten und dieser auch mindestens 1 Jahr läuft, war die Domain zwar gekündigt gehörte aber noch das eine Jahr mir. Nach Ablauf des Jahres war sie wie gewünscht gekündigt, kostete mich dann auch etwas mehr als 6 Euro (waren noch andere Preise als heute).

Fazit: für Vertipper im Domainnamen musst Du selber büsen. Zahl das Geld, kündige gleich, und gut ist.
Zwirni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2010, 14:19   #8 (Direktlink)
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Bassboy
 
Registriert seit: 29.08.2006
Ort: München
Beiträge: 3.233
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Zitat:
Zitat von Zwirni Beitrag anzeigen
Fazit: für Vertipper im Domainnamen musst Du selber büsen. Zahl das Geld, kündige gleich, und gut ist.
So kenne ich es eigentlich auch. Wenn Du Domains registrierst, vermittelt der Vertragspartner nur zwischen Dir und der eigentlichen Registrierungsstelle (bei .de ist das die DENIC). Und die DENIC ist da relativ starr was das betrifft (und was in den meisten Fällen auch seinen Zweck hat und gut ist). Einfach bisschen langsamer Tippen oder in der Bestellübersicht nochmal bewusst nachprüfen
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Bassboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2010, 15:17   #9 (Direktlink)
War schon mal da
 
Benutzerbild von Jens_Kilgenstein
 
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Zitat:
Zitat von Zwirni Beitrag anzeigen
für Vertipper im Domainnamen musst Du selber büsen.
Also ich bin kein Jurist, aber ich weiß, wenn man sich verschreibt bei einer Willenserklärung ist das ein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB, wodurch eine Anfechtung des Rechtsgeschäft möglich wird. Rechtsfolge ist, dass der Vertrag von Anfang an nichtig wird.

Aber wie gesagt, ich würde es erstmal über die Kulanzschiene versuchen.
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Jens_Kilgenstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2010, 17:32   #10 (Direktlink)
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Bloody
 
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Fernabsatz -> Widerrufsrecht -> Widerruf lt. §355 BGB innerhalb von 14 Tagen. Einschreiben zur Beweisbarkeit wäre wünschenswert, zumindest Einwurfschreiben damit es auch sicher ankommt...
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Bloody ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.06.2010, 18:21   #11 (Direktlink)
War schon mal da
 
Benutzerbild von Jens_Kilgenstein
 
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Beiträge: 30
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Zitat:
Zitat von Bloody Beitrag anzeigen
Fernabsatz -> Widerrufsrecht -> Widerruf lt. §355 BGB innerhalb von 14 Tagen. Einschreiben zur Beweisbarkeit wäre wünschenswert, zumindest Einwurfschreiben damit es auch sicher ankommt...
Das Widerrufsrecht müsste hier bereits erloschen sein gemäß § 312d Abs. 3 BGB:

" (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. "

Mit anderen Worten: Das Widerrufsrecht bestand, ist aber mit der Ausführung erloschen.
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Jens_Kilgenstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2010, 19:26   #12 (Direktlink)
Weiß worum´s geht
 
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Das Wiederrufsrecht gilt aber meines Wissens nur bei "Standard-Ware". Wenn etwas exklusiv für Dich angefertigt wird, dann bist Du selber schuld. Und ein registrierter Domain-Name ist nun mal vergleichbar.

Wenn Du Dir einen Anzug mass-schneidern lässt, oder ein T-Shirt mit Deinem Namen drucken lässt, dann kannst Du das auch nicht einfach zurückgeben, nur weil Du selber einen Fehler gemacht hast...

Der "Hersteller" sind dadurch Kosten entstanden, die er nicht mehr wieder bekommt. Standard-Ware könnte er weiterverkaufen, ein T-Shirt mit einem falschen Namen nicht.

Und mal ehrlich: Für 6€ p.a. lohnt sich ja nicht mal ein Einschreiben, wie hier vorgeschlagen.
commänder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2010, 19:26   #13 (Direktlink)
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Benutzerbild von Bloody
 
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Dazu Bedarf es aber den "ausdrücklichen Wunsch" zur schnellen Leistungserbringungen - Wie die rechtliche Auslegung genau ist, dazu enthalte ich mich, m.E. wäre aber ein "ausdrücklicher Wunsch" hier nicht gegeben.

Präzier gibts das ganze natürlich beim Anwalt oder zumindest ETWAS präziser in einem entsprechenden Juraforum.

Ergänzend würde ich mal in die AGB des Providers schauen. Da müsste es ja eine entsprechende Regelung zum Widerruf geben.
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Bloody ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2010, 21:19   #14 (Direktlink)
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Zitat:
Zitat von commänder Beitrag anzeigen
Das Wiederrufsrecht gilt aber meines Wissens nur bei "Standard-Ware".
Intelligenter Einwand. Der von mir erwähnte § 312d BGB schließt genau das in Absatz 4, 1. Alternative aus. Ob aber eine Domain-Konnektierung etwas darstellt, das nach Kundenspezifikation angefertigt wurde, ist juristisch umstritten. Herrschende Meinung sagt wohl nein.

Zitat:
Zitat von Bloody Beitrag anzeigen
Dazu Bedarf es aber den "ausdrücklichen Wunsch" zur schnellen Leistungserbringungen
Der ausdrückliche Wunsch des Verbrauchers wird bei den Bestellprozeduren regelmäßig durch eine gesonderte Willenserklärung (anklicken) eingeholt. Jedenfalls bei den Bestellprozeduren die ich kenne muss der Verbraucher durch ausdrückliches anklicken dem zustimmen, sonst erfolgt keine sofortige Konnektierung.
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Jens_Kilgenstein ist offline   Mit Zitat antworten
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