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Alt 25.06.2010, 21:01   #1 (Direktlink)
Stammuser
 
Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Norden
Beiträge: 309
Standard Rechtliche Frage

Moin zusammen,

ich führe ein eigenes Forum mit noch jemandem zusammen ! Wir sind eine Community von ca. 40 Leuten was von Woche zu Woche mehr wird.

Kurz zu dem Forum : Wir sind ein Sondler & Sammler ''Verein'' für alte Sachen, also einmal die sog. Sondler, wir ziehen los in Wälder von Deutschladen ( hauptsählich Norddeutschland ) und graben nach alten Sachen aus vergangenen Kriegstagen. Und dann die Sammler von Orden aus dem Krieg oder Briefen, Briefmarken einfach alles was man sich so vorstellen kann !!

Da aber auf den meisten Sachen, speziell aus dem WK2, Hakenkreuze drauf sind möchte ich euch mal Fragen ob man die so zeigen darf ?? Ich kenne mich mit der rechtlichen Situation nicht aus und weiß auch garnicht wo man da am besten fragt denn man wird sowieso bei den meisten Leuten als Nazi abgestempelt !!

Also das ganze ist ein REINES Hobby, wir sind NICHT Rechtsradikal und tollerieren solches nicht im Forum ! Wir finden das auch nicht ''geil'' irgendwelche Hakenkreuze zu begaffen o.ä... Wir sind einfach Sammler und der Geschichtliche Hintergrund ist uns am wichtigsten von den Sachen. Die Geschichte die jedes einzelne Belegstück dieser Zeit mit sich trägt wird nie in Vergessenheit geraten.

Also ich bitte um eure Hilfe und hoffe das sich jemand hier mit der rechtlichen Lage auskennt !!

Vielen dank,

Tim
pcnoob ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.06.2010, 21:33   #2 (Direktlink)
Administrator
 
Benutzerbild von Schwabenpfeil!
 
Registriert seit: 08.02.2002
Ort: Königreich Württemberg
Alter: 44
Beiträge: 29.072
Standard

Hallo Tim,

ich bin natürlich auch kein Jurist und kann daher nur eine Vermutung aussprechen. Das zeigen von nationalsozialistischen Symbolen ist in Deutschland verboten, ob das auch gilt wenn Du nur einfach ein Fundstück fotografierst auf dem z.B. ein Hakenkreuz ist, kann ich Dir nicht mit Sicherheit beantworten.

Wenn Du nun aber z.B. Münzen oder Briefmarken aus dem Dritten Reich sammelst und entsprechende Seite aufrufst, wie z.B. diese hier: Drittes Reich Deutschland Ab 1871 bei MA-Shops: 250.000 Münzen und Medaillen werden die Sammelstücke mit deutlich sichtbaren Symbolen gezeigt.

Einen Anwalt könntest Du fragen, aber das kostet natürlich Geld. Vielleicht könntest Du eine Anfrage an das Bundesjustizministerium stellen, wenngleich ich nicht mal weiß, ob die Dir da eine Auskunft geben könnte.

Sagen wir mal, auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du die Symbole einfach auf den Bildern unkenntlich machst.

Gruß
Schwabenpfeil!
__________________
"Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen." Johann Wolfgang von Goethe


Schwabenpfeil! ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 21:41   #3 (Direktlink)
Stammuser
 
Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Norden
Beiträge: 309
Standard

Hi,

das ist schon richtig, das weiss ich auch ! Auf Briefmarken, Feldpost oder sonstigen Schriftlichen belegen ist es generell erlaubt das zu zeigen. Ich habe das so in meine AGB's geschrieben vorerst das es verboten ist die im Forum zu zeigen, damit ich wie du sagst, auf der sicheren Seite bin.

Dennoch würde ich das echt gerne mal wissen wie die rechtliche Lage da aussieht. Ich mein wir zeigen ja keine Hakenkreuz-Fahne und bejubeln die, es geht bloß um die Oden o.ä.

Tim
pcnoob ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 23:17   #4 (Direktlink)
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Wuotan
 
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 51
Beiträge: 3.696
Standard

Das ist die Perversität unserer Geschichte. Auf der einen Seite sollen wir die Greultaten der Geschichte nicht vergessen auf der andern ist alles vepönt WAS an diese Geschichte erinnert. Zumal das Hakenkreuz ein Uraltes Symbol ist was von den Nazis nur mißbraucht wurde. Geh mal ins Römisch-Germanisches Museum in Köln. Das Hakenkreuz = Swastika ist Uralt und kommt fast in allen Kulturen vor und wird teilweise noch heute von diesen als Sonnen- oder Glückssymbol verwendet.
__________________
MfG
Wuotan

Viel weiß der Weise, sieht weit voraus.
Der Welt Untergang, der Asen Fall. (Edda)
Wuotan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 23:59   #5 (Direktlink)
Administrator
 
Benutzerbild von Schwabenpfeil!
 
Registriert seit: 08.02.2002
Ort: Königreich Württemberg
Alter: 44
Beiträge: 29.072
Standard

Ja, die Frage ist halt, ab wann ist das zeigen solcher Symbole verboten? Nicht nur das Hakenkreuz, auch z.B. die SS-Runen. Schwierige Frage.
__________________
"Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen." Johann Wolfgang von Goethe


Schwabenpfeil! ist gerade online   Mit Zitat antworten
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Alt 26.06.2010, 08:11   #6 (Direktlink)
Lebendes Inventar
 
Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 4.264
Standard

Ich bin kein Jurist und einen solchen wird man in diesem Forum sicherlich auch nicht finden.
Nur ist das der einziger der wirklich Auskunft darüber geben kann.

Persönlich vermute ich aber folgendes.
Wenn du eine Webseite hast auf der dieses Symbol abgebildet ist, wird sie vermutlich sehr schnell geschlossen.
Wenn du aber daraus eine Seite machst, die mit Geschichte hinterlegt ist. Wann ist was geschehen und dazu hier dieses Fundstück und dann geschah dies und hier das Fundstück dazu, also quasi wie es in einem Museum auch geschieht.
Da werden ja auch Fundstücke ausgestellt und dazu noch eine Geschichte, dann sollte dies wohl kein Problem darstellen.

Ich hoffe man versteht was ich genau meine.

Ansonsten bleibt dir nur der Weg zu einem Anwalt der sich damit auskennt und den um Rat fragen. Eventuell musst du dann noch ein spezielles Impressum oder so haben.
__________________
Gruss X5-599

Mein PC System
X5-599 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2010, 14:11   #7 (Direktlink)
War schon mal da
 
Benutzerbild von Jens_Kilgenstein
 
Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 30
Idee

Solche Handlungen unterfallen nicht dem Schutzzweck von § 86a Abs. 1 StGB.

Genauere Argumente finden sich beispielsweise in diesem Urteil.

Dort bot bei Ebay jemand Münzen u. a. mit Hakenkreuz-Prägungen an. Es wurde ein Strafverfahren wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ eingeleitet und in diesem Zusammenhang die Wohnung durchsucht und die Münzen beschlagnahmt. Das ganze war natürlich im Ergebnis rechtswidrig.
__________________
http://www.css-einfach.de/
Jens_Kilgenstein ist offline   Mit Zitat antworten
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