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Alt 23.03.2011, 07:18   #1 (Direktlink)
War schon mal da
 
Registriert seit: 26.08.2006
Beiträge: 42
Standard WLAN mit Nachbar teilen

Guten Morgen,

gestern kam ein mir nur vom Sehen bekannter Nachbar auf mich zu, weil er keine Internetverbindung daheim hat, sich aber Notebook gekauft hat und fragte, ob er sich an mein WLAN (Telekom, Speedport) gegen Kostenbeteiligung mit dranhängen kann.

Meine Fragen:

1.) besteht die Möglichkeit, ihm einen Gastaccount einzurichten oder müsste ich ihm zwingend meine Einwahldaten geben?

2.) Das Risiko, daß er unter meiner IP im Netz sein Unwesen treiben könnte, bleibt das trotzdem bestehen? Ich denke da zum Beispiel an Musiktauschbörsen.

3.) Könnte er sich mit Fachkenntnis auf meinen Rechnern vergnügen und

4.) würdet Ihr das tun?


Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, daß auf'm Land die Verbindung ohnehin nicht schnell ist. Verlangsamt ein zweiter Rechner das noch?

Danke und Gruß,

Birgit
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Alt 23.03.2011, 08:01   #2 (Direktlink)
Super-Moderator
 
Benutzerbild von WhiteKnight
 
Registriert seit: 19.01.2005
Ort: Mainz
Alter: 45
Beiträge: 7.077
Standard

Hallo

Beim neusten Speedport da bin ich mir nicht sicher, aber die neue Fritz Box verfügt auch über einen Gastzugang.

Dennoch rate ich dringend davon ab, falls es in Netz zu nicht legalen Handlungen kommt, wie z.B. der Sohn vom Nachbar lädt sich Urheberrechtlich geschützte Programme / Lieder etc.. runter, so haftetest du als Wlan Inhaber!
__________________
Viele Grüße
WhiteKnight
>>SICHER SURFEN<<
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Alt 23.03.2011, 08:10   #3 (Direktlink)
War schon mal da
 
Registriert seit: 26.08.2006
Beiträge: 42
Standard

danke, besonders für den Link. Ich lasse es lieber bleiben...
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Alt 23.03.2011, 09:24   #4 (Direktlink)
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Registriert seit: 09.06.2007
Ort: Bremen
Alter: 38
Beiträge: 8.325
Standard

Zitat:
Zitat von Birgit Beitrag anzeigen
Meine Fragen:

1.) besteht die Möglichkeit, ihm einen Gastaccount einzurichten oder müsste ich ihm zwingend meine Einwahldaten geben?

2.) Das Risiko, daß er unter meiner IP im Netz sein Unwesen treiben könnte, bleibt das trotzdem bestehen? Ich denke da zum Beispiel an Musiktauschbörsen.

3.) Könnte er sich mit Fachkenntnis auf meinen Rechnern vergnügen und

4.) würdet Ihr das tun?

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, daß auf'm Land die Verbindung ohnehin nicht schnell ist. Verlangsamt ein zweiter Rechner das noch?
1. Du musst ihm nicht zwingend deine Einwahldaten geben. Nur der Zugriff auf den Router. (Ein Pro würde das Ding absichern, z.B. mit Kontingenten, Zeitzugriffe, etc)
2. Das Risiko bleibt nicht nur "trotzdem", sondern "erst recht" bestehen.
3. Jain. Wenn du dich absichern kannst, wird es schwer für den "Intruder". Ansonsten besteht sogar erhöhte Gefahr, das der "Gast" auch auf deinem Rechner rumwurschtelt.
4. NEIN
5. Ja, das verlangsamt noch zusätzlich die Leitung.
Zudem hätte dein Nachbar eh nicht viel davon, die Signalstärke wäre wohl zu schwach für effektive Arbeiten.
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Alt 23.03.2011, 20:18   #5 (Direktlink)
sea
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Hallo

Technisch gesehen hin oder her

Ich würde es nicht machen, da du wenn er Misbrauch damit betreiben sollte dich mit haftbar machst. Innerhalb eines Hauses und einer Familie mache ich das auch.Ist auch ok.Und wenn Daddy mal nicht artig ist dann wird das WLAN gekappt

Also lass es bleiben
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Alt 23.03.2011, 21:03   #6 (Direktlink)
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Hi,
rate auch dringenst davon ab, einem Nachbarn den man nicht 100%ig kennt einen Zugang zum Internet über das eigene W-Lan zu gewähren.
Da kannst du dich direcktemang freiwillig ohne über Los zu gehen ins Gefängnis begeben und ohne 4000 Mark ein zu ziehen und den Abmahnanwälten, Ebaygeschädigten usw deine Kontodaten bekanntgeben.
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Wuotan

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Alt 05.11.2011, 01:37   #7 (Direktlink)
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Habe eigentlich die gleichen Fragen, die eigentlich schon beantwortet wurden.
Wir haben eine Wohnung gemietet und uns eine Leitung geben lassen, aber in diesem Haus ist nur eine Leitung. Der andere Mieter hat nun keinen Zugang mehr zum Internet. Nun kam ein Techniker, sagte da könne nichts passieren, wenn der andere Mieter einen Zugangscode erhält. Es wurde dann ein Wlankasten aufgestellt. Nun bin ich total unsicher, der kann also dann tatsächlich über meine IP Unsinn machen und ich werde zur Verantwortung gezogen? Kann man das nicht nachprüfen, dass er das gemacht hat?
Er sagte, er brauche das Internet nur zum Karten spielen, ansonsten würde er nichts damit machen. Wir kennen den Mann grade mal seit wir nun neu eingezogen sind.
Danke für eine Antwort!
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Alt 05.11.2011, 08:48   #8 (Direktlink)
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Die Frage ist schon klar beantwortet worden.
Siehe nummer #6
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Alt 05.11.2011, 10:03   #9 (Direktlink)
sea
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Hallo

einmal ist die Frage mit Beitrag #6 beantwortet was die Sicherheit angeht.

Frage ist bei wem das "WLAN Kästchen" angeschlossen. Bei dem Internetaufbau wird beim Provider die IP Adresse gespeichert welche man vom Netz zugewiesen bekommen hat. Die angeschlossenen Rechner bekommen per DHCP vom Router lokale Adresse zugeteilt. Im Falle eines Mißbrauches ect wird die Provider IP Adresse und somit Anschlussinhaber herangezogen.Dann beweisen zu können das man es nicht selber war ist unmöglich.
Ich kann das auch mit einer Leitung etc nicht Recht glauben was ist das für ein Haus und wie sind die Anschlüsse aufgeteilt.Wenn er kein Internet "mehr" hat dann auch kein Telefon ? oder handelt es sich um einen Kabelnetzanbieter ? Sollte dann zusätzlich zur IP Adresse ein Zusatzcode erfasst werden könnte man Rückschlüsse auf den Nutzer nehmen Das müsstest du beim Anbieter mal erfragen.
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Alt 05.11.2011, 12:19   #10 (Direktlink)
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Zitat:
Er sagte, er brauche das Internet nur zum Karten spielen, ansonsten würde er nichts damit machen. Wir kennen den Mann grade mal seit wir nun neu eingezogen sind.
Danke für eine Antwort!
Ja klar und du bekommst im Idealfall NUR die Rechnung, oder im Extremfall vom SEK die Tür eingetreten weil du mit KiPo über deine IP gehandelt hast .

Lasse NIE fremde Personen über dein W-Lan surfen.
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MfG
Wuotan

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Alt 05.11.2011, 17:29   #11 (Direktlink)
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Zitat:
Zitat von sea Beitrag anzeigen
Die angeschlossenen Rechner bekommen per DHCP vom Router lokale Adresse zugeteilt. Im Falle eines Mißbrauches ect wird die Provider IP Adresse und somit Anschlussinhaber herangezogen.Dann beweisen zu können das man es nicht selber war ist unmöglich.
Möglich ist alles... z.B. bei statischen IPs die im Router mitgeloggt wurden, z.B.
"Lokale IP .....2.2 verbindet zu xxx.xxx.xxx.xxx"

DHCP ist ehrlich gesagt, etwas "dümmlich" wenn man es nutzt.
Ein ernsthaftes Netzwerk lässt sich damit kaum machen.
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Alt 05.11.2011, 18:49   #12 (Direktlink)
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Danke für eure Antworten, ich lebe in Spanien, das hatte ich vergessen zu schreiben.
Habe nun alles abgebaut was mit WLAN zu tun hat und meinen ursprünglichen Kasten wieder hingemacht. Das Haus hier hat anscheinend nur eine Leitung, es ist alles seltsam. Habe ihn heute morgen getroffen, er sagte er käme nicht ins Internet, also scheint es geklappt zu haben, was ich gemacht habe. Nochmals DANKE an euch!
Ich werde mich dann noch bei euch anmelden, bin nur als Gast drin.
Viele Grüße Victoria
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Alt 05.11.2011, 19:07   #13 (Direktlink)
AHT
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Standard

Zitat:
Ja klar und du bekommst im Idealfall NUR die Rechnung, oder im Extremfall vom SEK die Tür eingetreten weil du mit KiPo über deine IP gehandelt hast .
Mmh... ich persönlich würde auch keinen Nachbarn über meinen Internetanschluss surfen lassen - rechtlich ist die Sache aber nicht so einfach und im Prinzip (in Deutschland) auch noch gar nicht geklärt.

Es hört sich zwar blöd an, aber rechtlich scheint das ein riesen Unterschied zu sein, ob jemand leichtsinnig einen ungesicherten Anschluss betreibt oder absichtlich einen Hotspot betreibt bzw. absichtlich Nachbarn über den Anschluss surfen lässt. Bei leichtsinnigem Handeln könnte man als Mitstörer haften, egal ob man von dem Rechtsverstoß weiß oder nicht: W-Lan-Haftung: BGH könnte offenen Hotspots den Garaus machen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
Wer einen Hotspot betreibt oder Nachbarn über seinen Anschluss surfen lässt, dürfte einen Telemediendienst betreiben: TMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
und
TKG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ein Betreiber eines Telemediendienstes hat bestimmte Informationspflichten (siehe auch hier): TMG - Einzelnorm
Für Betreiber eines Telemediendienstes gilt wohl folgendes: TMG - Einzelnorm

Interessant ist auch das hier: Betrachtung der aktuellen Rechtslage zum Betrieb offener WLAN Hotspots im gewerblichen Bereich ? Winfwiki
und das hier:
Powered by Google Text & Tabellen

Im Prinzip dürfte vom TMG her ähnliches gelten, wie für das Forum hier:
Wenn man von Gesetzesverstößen Kenntnis erhält, muss man handeln, und das nicht erst Wochen später. Desweiteren muss wohl sichergestellt werden, das mit dem Dienstanbieter "Inhaber des Anschlusses" problemlos Kontakt aufgenommen werden kann. Stellt man das nicht sicher (§5 TMG), gibt es sogar dafür Bußgeldvorschriften:
TMG - Einzelnorm
Zitat:
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
__________________
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Mfg

AHT
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Alt 05.11.2011, 19:10   #14 (Direktlink)
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Nachtrag: Der Mieter im Haus und ich haben Zugang auf ein und den selben Router(WLAN), der bei mir im Büro steht, es läuft alles auf meinen Namen. Besteht die Möglichkeit, dass mein Nachbar mit meiner IP ins Netz gehen kann und dort etwas zu meinem Nachteil anrichten kann? Diese Frage habe ich eben mit einem Freund besprochen, er meinte ich solle diese noch zusätzlich stellen. Hat man dann die gleiche IP? Oder hat er seine eigene, da er mit seinem Kennwort reingeht?
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Alt 05.11.2011, 19:27   #15 (Direktlink)
AHT
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Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 10.786
Standard

Wenn über einen Anschluss gesurft wird, ist erst mal auch nur eine IP da - die deines Routers.
Der Router verteilt das weiter an die IPs der einzelnen Rechner im Netzwek. Die Internet IP des Routers wird vom Provider mitgeloggt. Inwieweit dein Router da was aufzeichnet, weiß ich nicht. Zeichnet dein Router diesbezüglich was auf, solltest du dir auch mal das Datenschutzgesetz deines Landes durchlesen - in Deutschland ist es dieses hier: BDSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
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