Autor: schotti111
Das neue Urheberrecht-Gesetz!
Fragen und Antworten zu urheberrechtlichen Fragen in Deutschland, beantwortet durch einen Rechtsanwalt.
- Tauschbörsen
Darf aus Tauschbörsen wie Kazaa oder eMule Software heruntergeladen werden?
Nein. Sich Software per eMule, Kazaa oder anderen P2P-Netzwerken zu besorgen, ist Softwarepiraterie. Es ist und bleibt verboten. - Schadensersatz
Was kann mir passieren, wenn ich Spiele und/oder Software herunterlade und installiere, für die ich keine Lizenz besitze?
Man kann wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden. Konkret heißt dies, dass man als Schadenersatz das Doppelte der üblichen Lizenzgebühren für das jeweilige Programm bezahlen muss. - Sicherungskopien
Darf ich Sicherungskopien von Software erstellen, die ich legal erworben habe?
Ja, auch von meinen CD,s und DVD,s darf eine Kopie für den eigenen Gebrauch machen. Dies ist allerdings verboten, wenn dadurch ein Kopierschutz umgangen werden muss. - Musik-CD,s verschenken
Darf ich an Freunde eine selbstgebrannte CD mit meinen Lieblingssongs verschenken?
Ja, wenn es sehr enge Freunde sind. Allerdings dürfen die Kopien nur vom Original angefertigt werden. Maximal sind drei erlaubt. - Dateien anbieten
Darf ich Dateien bei eMule, Kazaa o. ä. anbieten?
Eigene, selbst erstellte Dateien/Software selbstverständlich. Fremde Software, Filme oder Musik nicht. Daran hat sich auch durch das neue Urheberrecht nichts geändert - Film und Musikdownload
Dürfen Filme oder Musik aus Tauschbörsen herunterladen werden?
Kopiergeschützte Musikdateien oder Filme dürfen nicht heruntergeladen werden. Einen guten Glauben oder Ausreden wie: "Ich habe geglaubt, dass es nicht geschützt ist", gilt nicht nach dem derzeit gültigen Urheberrechtgesetz. - Tauschen von Sicherheitskopien
Dürfen Sicherheitskopien getauscht werden?
Das Anbieten in Tauschbörse ist in jedem Fall verboten. Dabei ist es auch egal, ob die CD kopiergeschützt war oder nicht. Übrigens: Während die Staatsanwaltschaften und die Musikindustrie gegen Downloader bislang selten vorgehen, wird gegen Anbieter aktiv vorgegangen. Im Grunde kann jede IP-Adresse festgestellt werden. Um dann den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln, ist es nur ein kleiner Schritt - Software im Netz anbieten
Welche Software darf auf meiner privaten Homepage noch angeboten werden?
Will man fremde Software auf seiner Homepage anbieten, braucht man die Genehmigung des Herstellers. Hat er sie bereits erteilt, steht das oft im ReadMe oder License File - zum Beispiel bei Freeware oder Shareware. Ansonsten muss der Autor um Erlaubnis gefragt werden. Generell verboten ist es, gekaufte Software oder Programmpakete anzubieten. Das gilt auch für Musik-Files oder Filme. - Kopierschutzknacker
Darf Software heruntergeladen werden, die einen Kopierschutz umgeht?
Ja. Nur der Hersteller macht sich schadenersatzpflichtig und eventuell auch strafbar. Ein Benutzer, der sich ein solches Programm aus dem Internet runterlädt, dem Gesetzeswortlaut nach nicht. - CD/DVD-Kopiertools
Darf ich mir Software zum Kopieren von CD,s und DVD,s besorgen und benutzen?
Ja, denn die Software an sich ist nicht verboten. Eventuell macht sich der Hersteller der Software schadenersatzpflichtig oder strafbar, wenn der einzige Zweck der Software in der Umgehung eines Kopierschutzes liegt. Da es auch ungeschützte CD,s und DVD,s gibt, ist eine Software, die CD,s und DVD,s kopiert, nicht grundsätzlich verboten. - Kopiertools verlinken
Dürfen Hyperlinks zu Kopierprogramme für Videos, DVD,s oder Musik gesetzt werden?
Nein. In Deutschland sollte man auf seiner Homepage Links auf solche Programme vermeiden. Man macht sich sonst schadenersatzpflichtig. - Kopiertools für CD,s/DVD,s
Dürfen noch Kopierprogramme für Musik oder Video verkauft werden?
Sie sind verboten, wenn ihr Zweck darin besteht, den Kopierschutz von CD,s / DVD,s zu umgehen. Auch in anderen EU-Ländern dürfen solche Kopierprogramme nicht mehr verkauft werden. Außerhalb der EU werden sie auch weiterhin erhältlich sein.
Quelle und Genehmigung!
Alle hier zusammengestellten Informationen stammen ausschließlich aus dem Wissensgebiet des Rechtsanwalt:
ZitatHerr
Christian Czirnich
Rechtsanwalt
Parkstr. 4a
85604 Zorneding
Alle Angaben entsprechen dem zur Zeit gültigen Stand des Urheberrecht-Gesetz. (Stand 01.12.2004)
Gepostet ist diese Info in ähnlicher Form auf dem T-Online Portal im Bereich Computer!
Die Genemigungen des Herrn Christian Czirnich und der T-Online Internet AG zu dieser Info liegen in schriftlicher Form vor!
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