Hey! Ja du! Genau du! Ey du da! Ja genau dich meine ich! Ich habe gelesen du hast einen Status auf Facebook geteilt indem verfasst wird das sämtliche Rechte bei dir liegen? Wirklich? Hahaha Untermensch!
Ne jetzt mal im Ernst...ich hoffe ihr habt alle ein klar denkendes Gehirn. Warum ich das Frage? Habe schon vor paar Tagen Profile gesehen die dem PPF auf Facebook folgen und den DÜMMSTEN & IDIOTISCHSTEN Text auf ihre Chronik platziert haben den es überhaupt gibt. Viele von euch werden es schon gelesen haben, anderen noch nicht, daher ein kleiner Tipp damit ihr euch nicht zum Affen machen müsst.
Der Statusbeitrag:
Auch ich geh dann mal auf Nummer sicher und poste
Ich erkläre hiermit folgendes: heute 01.März 2016*, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinem Profil verwendet werden dürfen.
Wie dumm seid ihr eigentlich? Denkt ihr wirklich dieser kleine Text würde was daran ändern?
Also folgendes:
1. Ihr registriert euch bei Facebook!
2. Ihr stimmt den AGB's zu die ihr grade versucht zu widersprechen.
3. Ihr habt nun ein Facebookprofil weil ihr den AGB's zugestimmt habt.
Wenn ihr den AGB's also widersprechen wollt, dann müsst ihr euren Account löschen, dieser Text bringt euch gar nichts. Bitte folgt nicht jedem Trend, gibt schon genug dumme da draußen. Danke und auf wiedersehen.
Schauen wir uns den Text mal genauer an!
Zitat von Facebook NoobIch erkläre hiermit folgendes: heute 01.März 2016*, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Schauen wir uns mal die Paragraphen an:
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/111.html
Also Facebook will uns zu Straftaten auffordern? Sehr interessant. (Wichtig!!!! Das war Ironie!!!!)
Man sieht also das dieser Paragraph keinen Sinn auf den geteilten Text ergibt....aber "HEY!" vielleicht haut der 112er alles wieder raus.
§112
Tja wer hätte das gedacht? Dieser Paragraph ist weggefallen.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/112.html
Aber 113er wird schon alles regeln oder? Schauen wir uns ihn mal an!
§ 113
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. | der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder | |
2. | der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. |
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html
Ich hoffe ich konnte euch nun etwas aufklären.