[Blockierte Grafik: https://abload.de/img/google34u32.png]Das Oberlandesgericht München zwingt Google im Urteil in einem Fall, Hinweise auf eine Datenbank mit weiteren Informationen bei der Löschung von Suchergebnissen zu unterlassen, weil sich die gelöschten Ergebnisse nachvollziehen lassen. Es geht dabei um eine Beschwerde eines Anbieter von Immobilienfonds aus Tübingen gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die den Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte.
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