[Blockierte Grafik: https://abload.de/img/2016-05-1212_46_26-fignund.png]Die Bundesnetzagentur will den Verbrauchern helfen, indem sie jetzt klargestellt, welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit Breitbandgeschwindigkeiten als vertragsgerecht gelten. So kann man nun erfahren, wann eine Downloadgeschwindigkeit von Breitbandanschlüssen nicht mehr der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht.
Verbrauchern können dann Vertragsabweichungen melden. Die Agentur gibt die Messkriterien auf der Website für Breitbandmessung der Bundesnetzagentur bekannt und der Verbraucher kann seine Anschlusswerte dort überprüfen .
Zu lesen ist dies, weitere Informationen und den entsprechenden Link findest du auf Heise Online