Wenn Du eine Visitenkarte annimmst, mußt Du eine Datenschutzerklärung unterschreiben und nachweisen, daß Du die erhaltenen Daten nicht veräußerst, nicht mißbräuchlich verwendet und und und. Und Du mußt Dir natürlich auch von dem, der Dir die Karte gab, erstens den Perso zeigen lassen, um festzustellen, daß er auch der Vorgebliche ist und mußt Dir bestätigen lassen, daß Du ihn im Falle des Falles auch anhand der übergebenen Daten kontaktieren darfst. Oder sö ähnlich
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du im Beisein der anderen Person die Karte vernichtst und darüber ein Protokoll anfertigst und Dir per Unterschrift bestätigen läßt. Tja, wenn da in dem Protokoll nicht der Name des Vertragspartners stehen würde. Das ist dann schon wieder eine knifflige Frage, ob das überhaupt erlaubt ist.
Gruß Volkmar