Ab August gilt eine Verordnung, wonach gefährliche zivile Drohnen eingetragen werden müssen. Solche Fluggeräte müssen individuell beispielsweise mit einem Funkchip markiert werden, damit sie einfach zu identifizieren sind. Betroffen sind besonders Drohnen, die Menschen oder die Umwelt beim Absturz stark gefährden könnten.
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