Der Bundesgerichtshof aus Karlsruhe hat am Donnerstag ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom Juli 2017 aufgehoben. Der Vertrag und das Benutzerkonto eines Verstorbenen bei einem sozialen Netzwerk sei grundsätzlich vererbbar. Erben hätten einen Anspruch auf vollständigen Zugang zu einem solchen Konto und dessen Inhalte.
Quelle: Golem