Zwischen Hausregeln und einer gesetzlichen Vorschrift
Solche "Hausregel", auch AGBs oder Nutzzungsbestimmungen genannt, sind in der Regel meines Wissens nach als Verträge zu betrachten. Ob so ein Vertrag überhaupt gültig ist oder nicht, hängt wohl unter anderem damit zusammen, ob der nur einseitig zustande gekommen ist oder nicht.
Dazu auch hier lesen:
ZitatWer Musik von einer Onlinebörse downloadet, z.B. bei Napster, i-tunes usw, sollte sich vorher die Nutzungsbedingungen für die Musikdateien genau durchlesen.
Im vorliegenden Fall, der sich mit Aufzeichnungssoftware für Napster beschäftigte, bezeichnete das LG Frankfurt auch das analoge Aufzeichnen von Audiodateien als vertragswidrig.