Wegen Feinstaub: Silvesterfeuerwerk nur noch mit Ruspartikelfiltern erlaubt
Leipzig (dpo) - Was nützen Fahrverbote in deutschen Innenstädten, wenn zu Silvester durch Feuerwerkskörper dennoch Tausende Tonnen Feinstaub in der Atmosphäre landen?
Dieser Kritik mehrerer Umweltverbände hat sich das Bundesverwaltungsgericht nun in einem aufsehenerregenden Urteil angeschlossen:
Mit sofortiger Wirkung müssen sämtlicher Knaller, Böller und Raketen mit Russpartikelfiltern ausgestattet sein.
"Wir können die Fahrer von Dieselfahrzeugen nicht alleine für die gesamte Feinstaubbelastung der Luft in Haftung nehmen", heißt es in der Urteilsbegründung.
"Wenn jährlich 5000 Tonnen Feinstaub (17 Prozent der durch den gesamten Autoverkehr verursachten Feinstaubmenge) durch das Silvesterfeuerwerk verursacht werden."
Wie jeder Autofahrer sei auch jeder Benutzer von Feuerwerkskörpern für die Beachtung der Luftreinhaltungsvorschriften verantwortlich.
"Es dürfen daher nur noch solche Raketen im Freien abgeschossen werden, die mit einem Partikelfilter gemäß der Norm Euro 6g/2018 ausgestattet sind", erklärt das Gericht.
Dabei handelt es sich um spezielle "Raketen-Partikelfilter" (RPF) für ballistisch angetriebene Feuerwerks-Flugkörper.
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