Sneakers sind für viele Menschen mehr als nur ein schicker Schuh, sondern auch ein begehrtes Sammelobjekt. Diesen anhaltenden Trend machen sich auch die Hersteller zu Nutze und verknappen bei neuen Schuhen immer öfter das Angebot, in dem sie nur limitierte Stückzahlen ihrer Schuhe an die Händler ausliefern. Um an die neusten Sneaker z.B. von Nike zu kommen, bedarf es also durchaus etwas Glück und man muss zur rechten Zeit den passenden Shop finden. Immer häufiger kommen nun sogenannte Kaufbots zum Einsatz, die innerhalb kürzester Zeit das Internet nach neuen Modell durchsuchen und diese dann automatisiert in großen Stückzahlen bestellen. Nicht selten sind daher Online-Shps bereits wenige Sekunden nachdem Sie die neuen Schuhe eingestellt haben, schon wieder ausverkauft. Für die Käufer die darauf spekulieren den selten gewordenen Schuh mit deutlichem Gewinn über eBay und Co weiter verkaufen zu können, hält sich das Risiko in Grenzen. Sollte der neue Sneaker wenige Käufer finden, geben sie diese einfach wieder an den Händler zurück.
Mit Produktbildern ausgetrickst
Ein Online-Shop aus Frankfurt schlägt nun zurück und bietet nicht die Schuhe, sondern lediglich Fotos der Schuhe zum Kauf an. In der Artikelbeschreibung wird deutlich darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um Fotos handelt. Kaufbots können den kleinen aber entscheidenden Unterschied jedoch nicht erkennen und kaufen munter diese Fotos ein. Im konkreten Fall wurden 7 Bilder zu je 10 Euro angeboten und ein Bot habe offenbar mal eben für 7.000 Euro Fotos eingekauft.
Die Bezahlung wird meist über PayPal abgewickelt und so dauerte es nicht lange, bis die ersten Anträge auf Rückerstattungen im Rahmen des Käuferschutzes bei PayPal eingingen. PayPal sieht allerdings keinen Grund zur Klage und weist die Anträge ab. In der Produktbeschreibung sei ausdrücklich darauf hingewiesene, dass es sich eben nicht um Schuhe, sondern lediglich um Fotos der Schuhe handelt.
Wie geht es nun weiter?
Wie die Aktion rechtlich zu betrachten ist, steht nun natürlich wieder auf einem anderen Blatt. Der Shopbetreiber habe sie zuvor mit Nilke abgesprochen und deren Zustimmung erhalten. Auch habe er das Vorhaben über Facebook und Instagram weit im Voraus angekündigt. Die gefoppten Inhaber der Bots werden sich aber sicher Schritte überlegen wieder an ihr Geld zu gelangen.
Quelle: Winfuture.de