Hallo liebe User, nein mich treiben keine trüben Gedanken umher, jedoch würde ich von euch gerne mal wissen, wie ihr im ungünstigen Falle, euer Internet-Dasein "danach" geregelt habt.
Ich bin sehr gespannt auf euere Antworten .
Digitales Erbe
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Ups - also ich habe mir bisher echt keenen Kopp drum gemacht. Wüßte auch nicht, wem ich's vererben soll...
Aber gut, dass das jemand mal anspricht....
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Das ist wirklich immer wichtiger geworden, es beginnt beim Kennwort zum Öffnen des Rechners und dem eMail-account.
Meine Erben kennen die wichtigsten Account-Passwörter.Die gesamten selbst gesammelten und oder erstellten Dateien, die werden zuallermeist mit ihren Datenträgern untergehen. Wer guckt da alles durch? Kein Mensch, nicht mal die Kinder bei den riesigen Mengen. Hast du keine ordentliche Gliederung, Datenstruktur findest du nicht mal selbst alles wieder.
Mit einem alten Menschen stirbt sein ganzes Wissen. Afrika
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Also die Daten auf meinem Rechner sind für meine Familie zugänglich. Ob jemand dann meine Konten im Internet löscht, weiß ich nicht. Darüber habe ich mir auch noch keinen Kopf gemacht. Aber das Thema ist in der Tat sehr wichtig.
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Au weia ... darüber habe ich mir noch gar nie Gedanken gemacht. Ich nehme mal an, z. B. e-Banking-/Kreditkarten-Daten würden sich von selbst erledigen, wenn die Konten auf die Erben übergehen, aber andere Accounts - keine Ahnung, was damit passiert.
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Ich denke
Accounts, welche lange Zeit unbenutzt bleiben werden auf den Datenspeichern bleiben bis sie willkürlich von wem auch immer gelöscht werden.
Wie bei Banken die verwaisten Konten. -
Ich habe mir da schon Gedanken gemacht und mich im Netz informiert: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digital…ten-daten-12002
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Bei mir kommt es auf einige Dinge an.
Alle Profile und Aktivitäten, die unter demselben Namen laufen wie in diesem Forum, würden einfach von wem anders weitergeführt werden. Jemand anders nimmt einfach die Identität an. Der Name setzt sich aus zwei Dingen zusammen: Einmal aus dem Namen Adell, welcher aber nicht mein richtiger Name ist und einmal aus Vállieré. Letzteres kommt von Louise de La Vallière, der Mätresse des französischen Königs Ludwig XIV. Sollte ich also irgendwann ins Gras beißen oder schon ins Gras gewissen haben, dann würde jemand anders ganz einfach an meine Stelle treten. So verhält es sich mit allen Daten, die unter eben diesem Namen laufen. Die Leute, insgesamt 5 an der Zahl, haben die Zugangsdaten und können die Profile ohne Probleme nutzen, bearbeiten, weiterführen oder löschen. Dazu habe ich diesen Rechner fast 24/7 an und via TeamViewer können die Leute und ich von allen Orten auf diesen Rechner zugreifen.
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Da leistest du der Verwirrung durch Digitalisierung und Globalisierung nur weiteren Vorschub. Ich finde das nicht gut.
Du magst deine Memoiren schreiben, politische Vermächtnisse setzen, Familie Freunde Nachbarn und Bekannten an deine Daten lassen, aber wenn Identitäten verwischt werden — das ist der falsche Weg.
mMn.
Im übrigen auch nicht zulässig, kenne bisher keinen Account, der sowas toleriert.In #7 der Link von Günter gesetzt, der ist im Grundsatz zu beherzigen Wert. Die Liste der Passwörter gehört ins Bankschließfach, gleich auf Stick plus Papier.
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Du magst deine Memoiren schreiben, politische Vermächtnisse setzen, Familie Freunde Nachbarn und Bekannten an deine Daten lassen, aber wenn Identitäten verwischt werden — das ist der falsche Weg.
Seit wann ist das der falsche Weg? Es gibt Persönlichkeiten, welche sich darurch erst einen Namen gemacht haben! Bsp aus Zeiten vor dem Internet? Marilyn Monroe
Im übrigen auch nicht zulässig, kenne bisher keinen Account, der sowas toleriert.
In welchem Zusammenhang?
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Hier kann weiter diskutiert werden Energieverschwendung am PC / Mehrfachidentität hinter einem Account.
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Aber gut, dass das jemand mal anspricht....
@V40
hatte das 2015 schon mal zum Thema gemacht.Hier:
'Internettestament'Und hier noch die höchstrichterliche Rechtssprechung des BGH (2018) zum Thema Online-Accounts. Evtl. haben ja manche hier diesen Fall auch verfolgt.
ZitatAuch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. Durch Facebooks Bestimmungen sei ein Vererben des Vertrags nicht ausgeschlossen.
Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/b…-a-1217840.html
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