Bin kein Kaufmann.
Wer definiert wo und wie die Kategorie 2.Wahl?
Muss sie gekennzeichnet werden?
2. Wahl beim Einkaufen / was versteht man genau darunter
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Ich nehme mal an, Deine Frage hängt damit zusammen: Original verpackt?
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https://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware
B-Ware = 2. Wahl -
Ich habe den Titel mal wegen der besseren Verständlichkeit angepasst.
Also eine genaue kaufmännische Definition ist mir nicht bekannt. 2. Wahl oder B -ware neudeutsch, heißt eben nicht ganz im perfekten oder ungebrauchten Zustand. Ich denke, hier ist immer die genaue Artikelbeschreibung maßgebend.
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Hallo,
also ich kann das nur in Bezug auf Bücher ein bisschen eingrenzen. Bei Büchern gibt es Mängelexemplare und Remittende. Remittende sind Bücher die vom Buchhändler mit einem Rückgaberecht vom Verlag gekauft werden. Kommt eine neue Version/Auflage eines Buches heraus, kann der Buchhändler die alten Bücher wieder an den Verlag schicken. Obwohl diese Bücher genau genommen noch immer der Buchpreisbindung unterliegen, werden sie oft als Mängelexemplare in den Ramsch, also in den Sonderverkauf gegeben. Gleiches gilt für Bücher, die leichte Beschädigungen aufweisen, also z.B. Eselsohren oder einen beschädigten Schutzumschlag oder anderen Gebrauchsspuren. Das Buch selbst ist inhaltlich also tadellos, wird aber eben als Mängelexemplare (B-Ware, 2. Wahl) verramscht.
Es gibt aber auch Mängelexemplare die wirklich massive Mängel aufweisen, wie z.B. leere Seiten, unsaubere Drucke oder falsche Bindungen. Mit solchen Büchern kann man dann nicht viel anfangen, denn wenn in einem Roman plötzlich 20 Seiten fehlen, dann macht das wenig Spaß. Solche Bücher gehen für gewöhnlich aber auch nicht mehr in die Verramschung.
Ich meine eine Definition was genau B-Ware eigentlich ist, gibt es nicht. Das kann eine beschädigte Packung sein oder kleine Kratzer auf dem Gerät. Es muss halt deutlich gekennzeichnet werden und meist wird auch erwähnt was der Mangel ist. Häufig sind es auch Vorführgeräte oder Rückläufer.
Gruß
Schwabenpfeil! -
Ja, meine Frage hing mit dem von EstherCH genannten Faden zusammen.
Motiviert war ich von dem wieder kürzlich erfahrenen Erlebnis, Schuhkauf. Da stehen Schuhe zum Verkauf, die sind 2.Wahl, werden aber nicht als solche verkauft. Dass das Fußbett oder die Sohle mit dem „Schuhkörper“ nicht nach den anerkannten Regeln des Schuhmacherhandwerkes verbunden ist, das ist das eine. Aber das was mich gewaltig stört, ist Murks, Lehrlingsarbeit, falsche Maschineneinstellung: Der Schuh ist überlang, überbreit und vor allem, in der Längsachse ist keine Mitte, er schlängelt sich irgendwie dahin, die Nähte schief.
Von dem, was ich an naturwissenschaftlich mitbekommen habe, unterscheidet bei der Suche nach dem Inhalt von Begriffen, jemand
Nimmt an
Glaubt
Weiss (Fachbegriffe)
Verwendet Axiome.Von dem, was ich juristisch mitbekommen habe, unterscheidet bei der Suche nach dem Inhalt von Begriffen, jemand
Begriffe im kodifizierten Recht (Gesetze, VErordnungen, Satzungen)
Unbestimmte Rechtsbegriffe
Begriffsbedeutungen nach Richterrecht (Urteilen)Wenn man mit Computer umgeht, sollte man auch so gut einem möglich ist, Klarheit haben. Aus dieser Schulung heraus, habe ich gewagt, im PC Forum, Gerätekauf, hier nach 2.Wahl zu fragen!
Ich möchte mich bei allen Aw-Gebern bedanken für die Klarstellungen!
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Das ist mir jetzt alles ein bisschen zu verklausuliert und zu kompliziert.
Was die überlangen und überbreiten Schuhe betrifft: Jedes Kleidungsstück, das nicht passt, ist für mich zweite Wahl, egal ob es gut oder schlecht verarbeitet ist. Dann kaufe ich es eben nicht und suche nach etwas Passendem.
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Also ich weiß nicht, wenn mir das Hemd nicht über die zu weite Plauze passt, dann kommt das nicht in die Zweite, sondern nicht in die engere Wahl
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OT, Wenn man das zweite Mal eine Ehe eingeht, dann ist die zweite Wahl die erste!
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