Das Bundesjustizministerium hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Rechte von Verbrauchern bei Laufzeitverträgen stärken möchte. Es war schon lange ein "Ärgernis", dass beispielsweise Handyverträge bei den Anbietern meist eine lange Laufzeit hatten und somit der Nutzer lange an eine solchen gebunden war. Das soll sich ändern. So soll die Mindestvertragslaufzeit von vierundzwanzig Monaten auf zwölf Monate verkürzt werden. Versäumt ein Kunde die Kündigungsfrist, gibt es künftig nur noch maximal eine Verlängerungsdauer von drei Monaten. So wird Kunden ein schnellerer Wechsel zu günstigeren Angeboten erleichtert! Anbieter beklagen die Verkürzung der Laufzeiten, weil ihnen dadurch die Möglichkeit genommen würde, Verbrauchern "günstige" Handys zusätzlich zu Verträgen anzubieten, die jene über eine lange Vertragsbindung und monatlich erhöhte Gebühren begleichen könnten.
Was das Ministerium sonst noch beabsichtigt, kann man bei PCWelt erfahren.