Bei uns zahlen die Landwirte nur den Mindestlohn, absolut nicht lukrativ.
Das dürfte beispielsweise in solchen Fällen zweitrangig sein, Hauptsache, man kann sich etwas dazu verdienen:
Wer zurzeit in Kurzarbeit ist, darf sich auch Geld als Erntehelfer dazuverdienen. „Aufgrund einer neuen gesetzlichen Anpassung wird das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet“, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung.