Habe vor mir eine E-Gitarre bei Thomann per Nachnahme zu bestellen. Bin 15. Habe noch nie etwas mit Onlineshopping zu tun gehabt. Auch meine Eltern haben nie etwas bestellt und wissen herzlich wenig über das Thema. So nun meine Frage: Kann ich auch wenn ich nicht volljährig bin die Gitarre bestellen? Will das per Nachnahme abwickeln. Das heißt der Postbote kommt nach Hause und man muss bezahlen. Wenn jetzt niemand zu Hause ist? Oder wenn ich nicht zu Hause bin und der Bote verlangt meine Unterschrift? Und wenn ich zu Hause bin verlangt der Postbote überhaupt eine Unterschrift oder ähnliches? Brauche dringend Hilfe!
Volljährigkeit bei Onlinekauf?
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DerJens03 -
1. Mai 2007 um 12:55
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Hallo
Zum Alter kann ich dir nichts sagen, habe das immer auf meine Eltern bestellt, aber wenn niemand zu Hause ist wirft der Postmensch dir einen Zelttel in den Briefkasten.
Auf diesem steht dann ab wann du das Packet bei der örtlichen Poststelle abholen kannst.
Mit diesem Zettel und zur Sicherheit dem Ausweis dann ab zur Post, dann kannst du dein Packet abholenAchja, auf den Zetteln steht meist man könnte es erst am nächsten Tag gegen 10 Uhr morgens abholen, aber wenn man noch am selben Tag um 17 Uhr geht hat man meist Glück
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Bedenke bitte das wir hier keine Rechtsberatung geben dürften da wir uns sonst strafbar machen würden.
MfG
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Hallo Jens,
wenn du daheim bist, dann klingelt der Postbote, verlangt Geld und Unterschrift und das wars (könnten auch deine Eltern entgegennehmen das Paket, das macht nichts).
Was ist wenn niemand zu Hause bist, hat ja Insight schon geschrieben.
MfG
CM
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hallo,
eigentlich darf dir der Versender nichts verkaufen, was du nicht mit deinem Taschengeld bezahlen kannst. Deine Eltern könnten dann nämlich einen Rücktritt vom Kaufvertrag erzwingen. Schau doch mal in die AGB des Onlineshops.@ Jona
wenn ich mich hier zu Rechtsfragen äußere, so kann dies niemals eine Rechtsberatung sein. Ich darf gar keine solche durchführen, da ich kein Anwalt bin sondern nur ein ganz gewöhnlicher Mitbürger. Und deswegen hab ich aber das Recht, mich zu Rechtsfragen in einem Meinungsaustausch zu äußern. -
Lies bitte die Forum-Regeln dort ist alles erklärt.
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Gut. Gebe den Namen meiner Eltern an und so gibs keine Probleme. Danke für eure schnellen Antworten!
@ Jona
Strafbar?! Das glaub ich doch eher nicht. Ein Forum ist ja eine offene Diskusionsplattform. Aber kenne mich da nicht aus und entschuldige mich wenn ich was falsches gefragt habe. -
Fragen ist kein problem, Jens. Die Antworten wären die Beratung
MfG
CM
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Hier ist zu lesen, "dass nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten ... geschäftsmäßig besorgen (dürfen), denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist."
Weiter unten heißt es dann:
"Das Bundeskabinett hat am 23. August 2006 die Neufassung der Rechtsberatung beschlossen. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingebrachte Entwurf lockert das Monopol der Anwälte und erlaubt auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang die Rechtsberatung. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll nach Zypries' Vorstellung Mitte 2007 in Kraft treten."demnach ist, was hier im Forum stattfinden kann, keinesfalls unter geschäftsmäßiger Rechtsberatung einzustufen.
Jofischi hat ohne eigenen Vorteil die Angelegenheit auf den Punkt gebracht (und Jona idt wohl bissel zu ängstlich ) -
Man man man, meine Antwort hat sich auf Jens Beitrag bezogen.
Warum fühlt sich denn hier gleich jeder angesprochen.
Sagt man nichts dazu, geht wieder das wilde geposte von Paragraphen los und das hatten wir genügend.
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